Ortsrecht
Ortsrecht der Gemeinde Krummin
Fachbereich 1 Zentrale Dienste
Fachbereich 2 Finanzen
- Hundesteuersatzung (Satzung der Gemeinde Krummin über die Erhebung einer Hundesteuer) (Lesefassung*)
- WBV-Umlagensatzung (Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Insel Usedom – Peenestrom“ für die Gemeinde Krummin)
- Zweitwohnungssteuersatzung (Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Krummin)
- Stundungssatzung (Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Gemeinde Krummin)
Fachbereich 3 Ordnung und Bürgerdienste
- Friedhofssatzung
- Friedhofsgebührensatzung (Satzung der Gemeinde Krummin über die Erhebung von Friedhofsgebühren)
- Straßenreinigungssatzung (Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Krummin)
- Satzung über das Anbringen von Hausnummern in der Gemeinde Krummin
- öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme des Brandschutzes
Fachbereich 4 Bau und Planung
- Klarstellungssatzung mit Ergänzungen OT Krummin mit Begründung
- Klarstellungssatzung mit Ergänzungen OT Neeberg mit Erläuterungsbericht, dazu
- Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung der Gemeinde Krummin
- Stellplatzsatzung (Satzung der Gemeinde Krummin über die Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen sowie die Erhebung von Ablösebeträgen)
Fachbereich 5 Liegenschaften
Fachbereich 6 Bildung und Gesellschaft
Sonstige Regelungen
- ➽32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV)
- ➽Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO M-V)
- ➽Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (Pflanzenabfalllandesverordnung - PflanzAbfLVO M-V)
- Angeln in MV
*Lesefassungen
Bei diesen Texten handelt es sich um nicht amtliche Lesefassungen, die zur besseren Lesbarkeit der Regelungen in den jeweils geltenden Fassungen zur Verfügung gestellt werden. Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen. Rechtlich verbindlich sind allein die nach den jeweiligen Bekanntmachungsregeln veröffentlichten Texte des Regelungsgebers mit den evtl. dazu ergangenen Änderungsvorschriften.