Bundestagswahl am 23.2.2025

Derzeit wird die Bundestagswahl vorbereitet, die am 23. Februar 2025 stattfindet.

Stimmzettelschablonen für Blinde und Sehbehinderte: Blinden- und Sehbehinderten-Verein MV e.V., Henrik-Ibsen-Str. 20, 18106 Rostock, Telefon: 0381-778980, eMail: info(at)bsvmv.org, Info im Internet: ➽Wahlen - Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.  (Quelle: ➽Pressemitteilung der Landeswahlleitung)

Ende Januar/ Anfang Februar werden die Wahlbenachrichtigungskarten verschickt. Bitte kontrollieren Sie, ob Ihr Briefkasten gut sichtbar und gut lesbar mit Namen und Hausnummer beschriftet ist! Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält (bis zum 3.2.2025), sollte sich im Wahlbüro melden und das Wahlrecht kontrollieren lassen. Hinweis: Auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte kann gewählt werden, ggf. mit Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses.

Antrag auf Briefwahl/ Wahlschein

  • Online-Antrag (externe Webseite)
  • per eMail
  • Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung(entweder in den Hausbriefkasten Burgstr. 6 einwerfen oder im frankierten Briefumschlag einsenden)
  • persönlich im Wahlbüro (voraussichtlich ab dem 6.2.; frühestens ab dem 3.2.; hier kann auch gleich gewählt werden; Achtung: Rechnen Sie mit längeren Wartezeiten!);➜Öffnungszeiten
  • eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Die Stimmzettel sind eingetroffen! Damit kann jetzt im Briefwahlbüro gleich gewählt werden. 
Zudem wurden die bislang vorliegenden Briefwahl-Anträge abgearbeitet und die Wahlunterlagen sind im Versand.

Wahlhelfer werden

Die Wahlvorstände sind bereits gut besetzt, vielen Dank für die große Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger! 
Für mögliche Ausfälle (z.B. durch Krankheit) werden aber weiterhin gern Anmeldungen angenommen (➜für die Mitarbeit im Wahlvorstand per eMail melden, auch per Telefon: 03836-251116 oder 03836-251124, Was machen Wahlhelfer?)

Wahlbezirke und Wahlräume

Wolgast 01: Kita Brummkreisel, Dreilindengrund 2
Wolgast 02: Stadtinfo, Kronwiekstr. 3
Wolgast 03: Kornspeicher, Burgstr. 6 A (Fahrstuhl vorhanden.)
Wolgast 04: Kosegarten-Schule, Baustr. 16
Wolgast 05 und 06: Heberlein-Schule, Heberleinstr. 32
Wolgast 07, 08 und 09: Mehrzwecksporthalle, Hufelandstr. 2
Wolgast 10: Feuerwehr-Gebäude, OT Buddenhagen, Wahlendower Str. 1 B
Wolgast 11: Landgasthof “Neue Heimat”, OT Hohendorf, Hohendorfer Chaussee 59

Lassan: Vereinshaus, Schulstr. 5
Buggenhagen: Feuerwehr-Gebäude, OT Jamitzow, Lange Str. 6
Krummin: Gemeindesaal, OT Neeberg, Neeberger Str. 18
Lütow: Gemeinderaum, OT Neuendorf, Netzelkower Weg 1 (Nicht rollstuhlgerecht! Treppe am Eingang.)
Sauzin: Feuerwehr-Gebäude, Alte Schulstr. 1
Zemitz: Gemeindezentrum, Pinnowreihe 1

Briefwahl 01 bis 03: Stadtverwaltung, Wolgast, Burgstr. 6 (Obergeschosse, Fahrstuhl vorhanden.)
Briefwahl 04 bis 06: Heberlein-Schule, Wolgast, Heberleinstr. 32 (Obergeschoss, Fahrstuhl vorhanden.)

Die Wahlräume sind nicht vollständig barrierefrei (z.B. nicht eigenständig bei Blindheit nutzbar). 
In der Regel sind die Wahlräume aber ebenerdig erreichbar (z.B. mit Rollator nutzbar) und haben nur kleinere Schwellen. Besondere Hinweise (z.B. Fahrstühle) sind bei den Wahlräumen in obiger Liste mit angegeben. 
Bei Unsicherheit über die Erreichbarkeit erkundigen Sie sich gern zuvor im Wahlbüro oder nutzen Sie im Zweifel die Briefwahl.

Was machen Wahlhelfer?

Um Wahlhelfer*in werden zu können, muss man selbst wahlberechtigt sein. Man muss vor allem in dem Gebiet wohnen, in dem gewählt wird. Und man muss mindestens 16 Jahre alt sein für Kommunalwahlen (z.B. Stadtvertretung & Bürgermeister bzw. Kreistag & Landrat) und neu auch die Europawahl bzw. 18 Jahre alt für andere Wahlen (z.B. Bundestag oder Landtag). Spezielle Vorkenntnisse sind nicht nötig.

Wahlhelfer*innen arbeiten ehrenamtlich im Wahlvorstand: Wenn man sich bereit erklärt hat und berufen wurde, ist die Tätigkeit dann Pflicht. Falls man z.B. wegen Krankheit doch nicht mitmachen kann, muss man sich rechtzeitig abmelden.

Als Wahlhelfer*in muss man neutral, unparteiisch und verschwiegen sein, darauf wird man verpflichtet. Es dürfen z.B. keine Abzeichen von Parteien oder politischen Organisationen gezeigt werden (auch keine Sticker auf Handys, Taschen usw.) Und wenn man etwas über die Wähler*innen oder Kolleg*innen im Wahlvorstand erfährt, behält man es besser für sich.
Wer bei einer anstehenden Wahl Kandidat*in ist (oder diese vertritt) oder in einem anderen Wahlgremium (z.B. Wahlausschuss) mitarbeitet, kann kein Wahlhelfer sein. Die Mitarbeit in politischen Gremien (z.B. Stadtvertretung, Fraktion, Ausschuss) ist nicht hinderlich (es sei denn, dass diese Gremien zur Wahl stehen).

Für das Mitmachen und die geopferte Freizeit gibt es eine Entschädigung von derzeit 55 Euro
(Im Briefwahlvorstand geht die Arbeit erst ab 15 Uhr los, daher gibt es hier etwas weniger, derzeit 45 Euro.)

Und was ist nun mit dem Praktischen?

Am Wahltag spätestens um 7.30 Uhr treffen sich alle Kolleg*innen des Wahlvorstandes in dem Wahlraum, zu dem sie schriftlich einberufen wurden. Der Raum wird umgeräumt, so wie man es braucht, Wahlkabinen und Wahlurnen werden aufgestellt, Schilder und Muster-Stimmzettel und die Wahlbekanntmachung! werden am Eingang angeklebt, und alle wichtigen Sachen werden bereitgelegt. Dazu gehören die Stimmzettel und das Wählerverzeichnis. Die Wahlurnen werden verschlossen (nachdem öffentlich geprüft wurde, dass sie leer sind).

Um Punkt 8 Uhr beginnt die Wahl!

Wenn alles fertig ist, wird die Hälfte des Wahlvorstands von der/dem Vorsitzenden wieder nach Haus geschickt und nachmittags zu 13 Uhr zum Schichtwechsel erwartet. Die andere Hälfte bleibt da und die Aufgaben werden verteilt:

Am Eingang sitzt die/der Schriftführende mit dem Wählerverzeichnis: Nur wer hier drin steht (sortiert nach Anschrift), darf auch hier wählen! Die Person gibt dazu meist ihre Wahlbenachrichtigung ab und bekommt (nur, wenn eine Wahlkabine frei ist) ihre Stimmzettel. Damit geht sie hinter die freie Kabine, kreuzt ihre Wahl an und faltet die Stimmzettel (jeden für sich) zusammen (mit den Kreuzen nach innen!). Die/der Schriftführende setzt im Wählerverzeichnis bei der Person einen Haken (wichtig!).

Mit den gefalteten Stimmzetteln geht die Person zu den Wahlurnen. Dort steht ein*e Wahlhelfer*in und hält den Einwurfschlitz der Urne zugedeckt — nur wenn der Stimmzettel in Ordnung ist (und auch sonst alles), wird die Urne freigegeben und die/der Wähler*in kann den Stimmzettel einwerfen.

Die/der Wahlvorsteher*in hat den Raum immer im Blick und achtet darauf, dass alles ohne Störung abläuft. Bei Abwesenheit übernimmt dies die Stellvertretung. Bei schweren Störungen wird immer Kontakt zum Wahlbüro aufgenommen und notfalls auch die Polizei (Tel. 110) gerufen.

Wenn es besondere Vorkommnisse gibt (z.B. Wähler*innen, die sich nicht an die Spielregeln halten) wird dies von den anwesenden Wahlhelfern (mind. 3) entschieden (gern nach tel. Rückfrage beim Wahlbüro) und mit Ergebnis in einem Extrablatt zur Niederschrift aufgeschrieben.

So geht das bis 18 Uhr, dann ist die Wahl beendet — zumindest für die Wähler*innen.

Ende der Wahl/ Auswertung

Jetzt trifft sich wieder der gesamte Wahlvorstand, also Vor- und Nachmittagsschicht. Alles, was nicht gebraucht wird (vor allem die bisher nicht benutzten Stimmzettel), wird weggeräumt!

Die Wahlurnen werden geöffnet, die Stimmzettel herausgenommen und einmal komplett gezählt. Inzwischen werden die Haken im Wählerverzeichnis von der/dem Schriftführenden gezählt. Beides muss übereinstimmen.

Dann werden die Stimmzettel je nach angekreuzter Wahl in Stapel aufgeteilt und auch gezählt. (Dies ist so bei der Europa-, der Bundestags- und der Landtagswahl — immer wenn 2 Spalten für die Stimmen vorgesehen sind). Alle Stimmen für die Kandidat*innen werden in die Niederschrift geschrieben.

Bei Kommunalwahlen (z.B. Kreistag, Stadtvertretung oder Gemeindevertretung) erfordert das Zählen der Stimmen mehr Aufmerksamkeit, weil ein bis maximal drei Kreuze gesetzt werden können, die quer über den gesamten Stimmzettel verteilt sein können. Besonders beim Kreistag (großer Stimmzettel!) muss gut aufgepasst werden!

Für jede einzelne Wahl werden die Stimmergebnisse in eine Niederschrift übernommen. Alle Wahlhelfer*innen müssen alle Niederschriften unterschreiben!

Die/der Wahlvorsteher*in gibt die Ergebnisse telefonisch an das Rathaus weiter und sagt sie im Wahlraum laut an.

Danach werden die Stimmzettel-Stapel einzeln verpackt und beschriftet! (Inhalt und Wahlbezirksnummer), auch die unbenutzten Stimmzettel. Eventuell folgt jetzt eine weitere Wahl zum Auszählen (bei verbundenen Wahlen).

Zum Schluss werden die Stimmzettelpakete und alles weitere wieder in die Kisten gepackt.

Die/der Wahlvorsteher*in nimmt sich die Niederschriften (mit allen Extrablättern) und die Auszahlungslisten und kontrolliert nochmals, ob alle Wahlhelfer*innen unterschrieben haben, und holt evtl. fehlende Unterschriften gleich ein.

Der Raum wird wieder so hergerichtet, wie er vorher war — dann ist (für die Wahlhelfer*innen) Feierabend!

Die/der Wahlvorsteher*in bringt (meist in Begleitung von Schriftführung oder Stellvertretung) die Unterlagen und die gepackten Kisten ins Wahlbüro (Verwaltung/ Rathaus), wo die Unterlagen in ihrem/seinem Beisein geprüft werden. Ist alles in Ordnung, hat auch die/der Vorsteher*in Feierabend.

Übrigens: Die ganze Tätigkeit des Wahlvorstandes ist öffentlich — von 8 Uhr früh bis zur Verkündung des letzten Ergebnisses! Wer möchte kann zuschauen, aber immer mit Abstand, damit niemand gestört wird. Auch die Presse schaut gern mal vorbei und möchte teils Fotos machen: Dies geht aber immer nur mit Zustimmung der fotografierten Person. Wer das also nicht möchte, darf auch nicht fotografiert werden.