Geltungsbereich dieser Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite wolgast.de, der Stadt Wolgast.

Geltende rechtliche Anforderungen

Die Stadt Wolgast ist bemüht, die Website im Einklang mit dem Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen (Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG M-V) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) sowie den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 erlassen wurde, barrierefrei zugänglich zu machen.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde erstellt am: 12.06.2026

Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen

Aufgrund dieser Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise barrierefrei.

Im Einzelnen sind die folgenden Punkte nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

  • Frames haben kein title-Attribut, sodass Screenreader-Nutzer den Inhalt des Frames nicht einordnen können.
  • Die Überschriften-Hierarchie überspringt Ebenen, was die Navigation per Screenreader erheblich erschwert.
  • Formularfelder haben keine zugehörige Beschriftung, sodass Screenreader-Nutzer den Feldzweck nicht erkennen können.
  • Das Zoomen und Skalieren der Seite ist deaktiviert, was sehbeeinträchtigte Nutzer beeinträchtigt.
  • Scrollbare Bereiche sind per Tastatur nicht fokussierbar, sodass Tastaturnutzer nicht auf ihren Inhalt zugreifen können.
  • Bilder mit leerem Alt-Text erfordern eine manuelle Prüfung auf rein dekorative Nutzung.
  • Texte oder Bedienelemente haben einen zu geringen Farbkontrast, wodurch sie für sehbeeinträchtigte Nutzer schwer lesbar sind.
  • Links im Fließtext sind nur durch Farbe unterscheidbar, was für farbenblinde Nutzer nicht ausreicht.
  • Einige Links sind leer oder enthalten keinen Text, wodurch deren Ziel oder Funktion nicht erkennbar ist.

Hinweis zu PDF-Dateien

Einige auf der Website bereitgestellte PDF-Dokumente (z. B. Bedienungsanleitungen, Konformitätserklärungen, Energieetiketten, Zertifikate) sind derzeit nicht vollständig barrierefrei aufbereitet.

Diese Dateien weisen teilweise strukturelle und technische Einschränkungen auf – darunter fehlende Überschriften-Strukturen, nicht definierte Lese-Reihenfolgen, fehlende Alternativtexte für grafische Inhalte oder nicht getaggte Tabellen. Dadurch sind sie mit assistiven Technologien nur eingeschränkt nutzbar.

Derzeit ist es uns aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, sämtliche vorhandenen PDF-Dokumente vollständig barrierefrei bereitzustellen. Wir bemühen uns jedoch, zukünftig neue Dokumente – soweit möglich – in barrierefreier Form zu veröffentlichen.

Falls Sie ein bestimmtes Dokument in barrierefreier Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir stellen Ihnen gern eine individuell zugängliche Version zur Verfügung, soweit dies uns möglich ist.

Leichte Sprache und Gebärdensprache

Derzeit liegen keine Fassungen in Leichter Sprache oder Deutscher Gebärdensprache vor.

Wir arbeiten an der barrierefreien Bereitstellung dieser Inhalte gemäß § 4 BITV 2.0 und den landesrechtlichen Vorschriften.

Die Veröffentlichung ist in Vorbereitung und wird schnellstmöglich nachgeholt.

Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Webseite erfragen

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Webseite aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Stadt Wolgast

Burgstraße, 6

17438 Wolgast

Deutschland

info@wolgast.de

038362510

Durchsetzungs- / Schlichtungsstelle

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.

Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.

Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können.
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen.
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert.
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde.

Ihre Beschwerde können Sie über das Formular Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V melden. Möchten Sie lieber den Weg per E-Mail oder Brief nutzen, teilen Sie dafür bitte zwingend Ihren Namen, Ihre Anschrift, die betroffene Website sowie den Beschwerdegrund mit.

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.

Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit

Zur Seite der "Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit" im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport. Dort gibt es einen Hinweis für öffentliche Stellen sowie Fragen und Antworten zum Thema "Barrierefreiheit".