Ortsrecht des Amtes Am Peenestrom

Fachbereich 1 Zentrale Dienste


*Mit der Sechsten Verordnung zur Änderung der Zweiten Landesverordnung zur Bildung von Ämtern und zur Bestimmung der amtsfreien Gemeinden vom 22. Dezember 2004 wurde der Name des Amtes Am Peenestrom und dessen Zusammensetzung aus Gemeinden der bisherigen Ämter Wolgast-Land sowie Ziethen und der bisher amtsfreien Stadt Wolgast durch das Innenministerium zum 1. Januar 2005 verordnet. Die Zuordnung der Gemeinden zu Ämtern findet sich zurzeit in der ➽Landesverordnung zur Bildung von Ämtern und zur Bestimmung der amtsfreien Gemeinden, für das Amt Am Peenestrom unter § 1 Ziffer 5 Buchstabe a.

Fachbereich 2 Finanzen

Fachbereich 3 Ordnung und Bürgerdienste

Fachbereich 4 Bau und Planung

Fachbereich 5 Liegenschaften

Fachbereich 6 Bildung und Gesellschaft

Sonstige Regelungen

*Lesefassungen

Bei diesen Texten handelt es sich um nicht amtliche Lesefassungen, die zur besseren Lesbarkeit der Regelungen in den jeweils geltenden Fassungen zur Verfügung gestellt werden. Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen. Rechtlich verbindlich sind allein die nach den jeweiligen Bekanntmachungsregeln veröffentlichten Texte des Regelungsgebers mit den evtl. dazu ergangenen Änderungsvorschriften.