Für die Stadt Wolgast wird ein neuer Betreiber der Tafel gesucht. Die Stadt Wolgast ruft freie, gemeinnützige oder soziale Träger dazu auf, zu prüfen, ob sie die Wolgaster Tafel beziehungsweise eine vergleichbare gemeinnützige Lebensmittelhilfe ab dem 1. Januar 2027 eigenverantwortlich übernehmen und fortführen können. Dieser Aufruf dient ausschließlich der Suche nach einem geeigneten Träger; daraus folgt keine städtische Aufgabe, die Tafel selbst einzurichten, zu organisieren oder zu betreiben.

Die bisherige Trägerin, der AWO Kreisverband Neubrandenburg-Ostvorpommern e. V., hat mitgeteilt, den Betrieb der Wolgaster Tafel zum 31. Dezember 2026 einzustellen. Vor diesem Hintergrund soll frühzeitig geklärt werden, ob ein anderer geeigneter Träger die Lebensmittelhilfe eigenständig fortführen kann.

Hinweis zur Rolle der Stadt

Die Stadt übernimmt den Betrieb nicht selbst und ist auch nicht dauerhaft für die Finanzierung verantwortlich. Organisation, Betrieb und fachliche Verantwortung liegen beim künftigen Träger. Die Stadt begleitet die Suche und prüft, ob eine freiwillige Unterstützung möglich ist.

Gesucht werden insbesondere gemeinnützige Träger, Wohlfahrtsverbände, Vereine, kirchliche oder soziale Träger, Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften oder Kooperationen mehrerer Partner, die über geeignete organisatorische, fachliche und wirtschaftliche Voraussetzungen verfügen.

Mögliche Inhalte eines Trägerkonzepts

Ein Konzept kann darstellen, wie eine Lebensmittelhilfe in Wolgast künftig eigenverantwortlich organisiert werden könnte. Hilfreich wären insbesondere Angaben dazu,

  • wie Lebensmittelspenden gewonnen, abgeholt, transportiert, gelagert, sortiert und ausgegeben werden können,
  • wie eine regelmäßige Lebensmittelausgabe in Wolgast erfolgen könnte,
  • wie lebensmittelrechtliche, hygienische, arbeitsschutzrechtliche und datenschutzrechtliche Vorgaben berücksichtigt werden,
  • wie Ehrenamtliche gewonnen, begleitet und abgesichert werden können,
  • welche Zusammenarbeit mit sozialen Einrichtungen, Lebensmittelhandel, Landwirtschaft, Kirchen, Vereinen und weiteren Partnern denkbar ist,
  • wie die Bedürftigkeit transparent, diskriminierungsfrei und datenschutzkonform geprüft werden kann,
  • wie die Arbeit nachvollziehbar dokumentiert und gegenüber Fördermittelgebern oder Kooperationspartnern berichtet werden könnte.

Standort und räumliche Grundlage

Als möglicher Standort kommt nach derzeitigem Stand die bisherige Ausgabestelle im Existenzgründerzentrum, Sölvesborger Straße 2, 17438 Wolgast, Halle 2, in Betracht. Die dort ausgewiesene Fläche beträgt nach vorliegendem Belegungsplan 261,33 m².

Die tatsächliche Nutzung, vertragliche Ausgestaltung, Ausstattung, Übergabe, Zufahrten, Stellflächen, Kühl- und Lagerkapazitäten, Brandschutz, Arbeitsschutz sowie hygienische Anforderungen sind gesondert zu klären. Dieser Hinweis ist unverbindlich; aus dem vorhandenen Belegungsplan ergibt sich kein Anspruch auf Überlassung einer bestimmten Fläche.

Fragen zu einer möglichen Übernahme von Inventar, Fahrzeugen oder Personal aus dem bisherigen Betrieb wären gesondert mit der bisherigen Trägerin zu klären.

Finanzielle Rahmenbedingungen

Eine freiwillige, zweckgebundene Unterstützung durch die Stadt Wolgast kann nach derzeitigem Stand geprüft werden. Nach aktueller Planung könnte eine Unterstützung von bis zu 30.000 Euro jährlich in Betracht kommen. Diese würde sich voraussichtlich zusammensetzen aus:

Möglicher Umfang                              Verwendungszweck
bis zu 25.000 EuroMietkostenzuschuss
bis zu 5.000 EuroZuschuss für Kraftstoff-/Benzinkosten und sonstige betriebsnotwendige Sachkosten

 

Die Gewährung steht unter dem Vorbehalt der Haushaltslage, der Beschlussfassung durch die zuständigen Gremien, der rechtlichen Zulässigkeit, der Verfügbarkeit entsprechender Mittel und der späteren vertraglichen oder zuwendungsrechtlichen Ausgestaltung. Eine etwaige Unterstützung ersetzt nicht die Gesamtverantwortung des Trägers für Organisation, Betrieb und Finanzierung. Ein Rechtsanspruch auf Auswahl, Förderung, Vertragsschluss oder Kostenerstattung besteht nicht.

Hinweise zu möglichen Angaben

Träger, die sich eine Übernahme der Tafel oder einer vergleichbaren Lebensmittelhilfe vorstellen können, werden gebeten, der Stadt Wolgast erste aussagekräftige Informationen zu übermitteln. Diese können insbesondere folgende Punkte umfassen:

  • Angaben zum Träger, zur Rechtsform und zu verantwortlichen Ansprechpersonen,
  • Grundzüge eines Betriebs- und Organisationskonzepts,
  • Vorstellungen zur Ausgabe, zum Nutzerkreis und zur Prüfung der Bedürftigkeit,
  • Angaben zu Logistik, Hygiene und Sicherheit,
  • Angaben zu Personal, Ehrenamt und Vertretungsregelungen,
  • eine grobe Darstellung der Finanzierung und der voraussichtlichen Betriebskosten,
  • mögliche Kooperationen und Wege zur Gewinnung von Spenden,
  • Überlegungen zu einem Start oder Übergang ab dem 1. Januar 2027,
  • soweit vorhanden: Nachweise oder Erklärungen zu Gemeinnützigkeit, Versicherung, Zuverlässigkeit und Datenschutz.

Rückfragen sind jederzeit schriftlich per E-Mail an die genannte Kontaktstelle möglich.

 

 

Hinweise zum Aufruf

Das Verfahren dient ausschließlich der Suche nach geeigneten Trägern sowie der Prüfung, ob eine Fortführung der Wolgaster Tafel beziehungsweise einer vergleichbaren Lebensmittelhilfe ab 2027 tragfähig umgesetzt werden kann. Es handelt sich nicht um eine förmliche Ausschreibung, nicht um eine Vergabe und nicht um die Zusage einer städtischen Leistung.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Aufruf begründet keine Pflicht der Stadt Wolgast, eine Tafel oder Lebensmittelhilfe einzurichten, zu betreiben, fortzuführen oder zu finanzieren.

Ebenso begründet er keine Ansprüche auf Auswahl, Förderung, Kostenerstattung, Überlassung von Räumen oder Vertragsschluss. Eingereichte Konzepte werden nach Tragfähigkeit, Umsetzbarkeit, sozialer Wirkung, finanzieller sowie nach hygienischen, organisatorischen und rechtlichen Anforderungen geprüft.

Wolgast, den 13.07.2026

 

Abgabe und Kontakt

Frist30.09.2026, 12:00 Uhr
Betreff„Wolgaster Tafel / Lebensmittelhilfe – Trägerschaft ab 2027“
Einreichungper E-Mail an die unten genannte Kontaktstelle
KontaktstelleStadt Wolgast / Fachbereich Bildung und Gesellschaft
AnsprechpartnerinKristin Wolf
E-Mailkristin.wolf@wolgast.de
Telefon03836/251240