Rechnungsprüfungsamt
Verwaltungsgemeinschaft/ Rechnungsprüfungsamt
Die Ämter Am Peenestrom, Anklam-Land, Usedom-Nord und Züssow sowie die Hansestadt Anklam und die Gemeinde Heringsdorf haben mit Abschluss des "Öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Rechnungsprüfung" eine Verwaltungsgemeinschaft gebildet und ein gemeindeübergreifendes Rechnungsprüfungsamt mit Sitz in Wolgast eingerichtet. Diesem obliegen die Aufgaben der örtlichen Prüfung gemäß der §§ 3 und 3a KPG MV.
Amt Am Peenestrom (7 Gemeinden, rund 15.500 Einwohner, seit 2011)
➽Amt Anklam-Land (18 Gemeinden, rund 9.500 Einwohner, seit 2011)
➽Amt Usedom-Nord (5 Gemeinden, rund 9.500 Einwohner, seit 2011)
➽Amt Züssow (13 Gemeinden, rund 11.500 Einwohner, seit 2011)
➽Gemeinde Ostseebad Heringsdorf (rund 8.500 Einwohner, seit 2011)
➽Hansestadt Anklam (rund 12.500 Einwohner, seit 2011)
➽Amt Lubmin (10 Gemeinden, rund 10.500 Einwohner, seit 2017)
➽Amt Uecker-Randow-Tal (13 Gemeinden, rund 7.000 Einwohner, seit 2020)
➽Stadt Pasewalk (rund 9.500 Einwohner, seit 2020)
Historie
Das Rechnungsprüfungsamt Wolgast wurde zum 01.01.2011 zunächst als Außenstelle des Rechnungsprüfungsamtes Neverin mit vier Mitarbeitern ins Leben gerufen. Mit Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR MV) und dem damit wachsenden Prüfungsumfang verstärkten zwei weitere Mitarbeiter das Team. Nach der erfolgten Aufbauphase wurde das Rechnungsprüfungsamt schließlich zum 01.01.2014 in die Eigenständigkeit überführt und an die Stadt Wolgast angegliedert.
Aufgaben und Leistungen
Prüfung nach §§ 3 und 3a KPG MV
Das Rechnungsprüfungsamt Wolgast erfüllt voll umfänglich die Aufgaben der örtlichen Prüfung nach dem KPG MV. Dies beinhaltet:
- die Prüfung des Jahresabschlusses sowie der Anlagen zum Jahresabschluss,
- die Prüfung des Gesamtabschlusses sowie der Anlagen zum Gesamtabschluss,
- die Prüfung der Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB),
- die Prüfung, ob die Haushaltswirtschaft ordnungsgemäß erfolgt,
- die Prüfung der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung,
- die laufende Überwachung der Zahlungsabwicklung der Gemeinde, ihrer Eigenbetriebe sowie sonstiger Sonder- und Treuhandvermögen
- die Vornahme der regelmäßigen und der unvermuteten Prüfung der Kassen und Sonderkassen,
- die Prüfung, ob die im Rechnungswesen der Gemeinde eingesetzten automatisierten Datenverarbeitungsprogramme vor ihrer Anwendung sowie deren sachgerechter Einsatz geprüft und freigegeben sind,
- die Prüfung von mindestens einem Zehntel der Auftragsvergaben des Haushaltsjahres,
- die Prüfung der Verwendung der Zuwendungen an Fraktionen.
Darüber hinaus kann geprüft werden:
- die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe sowie der Sonder- und Treuhandvermögen,
- die Betätigung der Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit und
- die Kassen-, Buch- und Betriebsprüfung, die sich die Gemeinde bei der Hingabe eines Darlehens, einer Bürgschaft oder sonst vorbehalten hat.
Einzel- und Sonderprüfungen
Im Einzelfall kann das Rechnungsprüfungsamt mit Sonderprüfungen betraut werden. Dazu zählen insbesondere Prüfungen der Wohnwirtschaft, aber auch Verwendungsnachweisprüfungen.
Begleitende Prüfung
Probleme und Fehlentwicklungen können bereits während der Erstellung der Eröffnungsbilanzen/ Jahresabschlüsse mit dem Rechnungsprüfungsamt besprochen und geklärt werden. So können bereits systematische Fehler im Vorfeld vermieden werden.
Laufende Beratung
Neben den Prüfungsaufgaben betreut das Rechnungsprüfungsamt die Mitglieder der Verwaltungsgemeinschaft in regelmäßigen Kämmerer-, LVB-, Bürgermeister- und Anlagenbuchhaltungsrunden.
Berichtserstellung und Berichtsvorstellung
Durch das Rechnungsprüfungsamt erfolgt nach Abschluss der Prüfungshandlungen die Erstellung eines Prüfberichts mit Erteilung eines Bestätigungsvermerks entsprechend § 322 HGB. Dieser wird dann entsprechend im Rechnungsprüfungsausschuss vorgestellt und ausgewertet. Nach Bedarf erfolgt auch eine Teilnahme an Sitzungen von Amtsausschuss, Stadtvertretung bzw. Gemeindevertretung.
Drittprüfungen
Gemäß § 1 Absatz 5 KPG MV sowie auf Grundlage des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft Rechnungsprüfungsamt ist es möglich, Drittprüfungen als Sachverständige Dritte (auch für andere Rechnungsprüfungsämter) vorzunehmen.
Folgende Drittprüfungen wurden bereits vorgenommen:
- Jahresrechnungen Städte- und Gemeindetag MV
- Jahresrechnungen Kommunaler Arbeitgeberverband MV
- Jahresabschlüsse Regionaler Planungsverband Vorpommern
- Jahresabschlüsse Stadt Hagenow
- Jahresabschlüsse Stiftung Pommersches Landesmuseum
- Unterstützung Jahresabschlüsse Amt Löcknitz-Penkun
- Unterstützung Jahresabschlüsse SSV Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Jahresabschlüsse sowie Zwischen- bzw. Endabrechnungen Städtebaulicher Sondervermögen außerhalb der Verwaltungsgemeinschaft
Im Rahmen einer Drittprüfung sind eine lückenlose Prüfung sowie die Erteilung eines Bestätigungsvermerks ausgeschlossen. Das Rechnungsprüfungsamt ersetzt somit nicht die örtliche Prüfung. Es sind daher die o.g. Prüfungsaufgaben durch den jeweiligen Rechnungsprüfungsausschuss wahrzunehmen.
⇒ Wenn Interesse an einer Drittprüfung besteht, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (siehe Kontakt).
Geschultes Personal
Das Rechnungsprüfungsamt kann auf durch jahrelange Tätigkeit geschultes und kompetentes Personal zurückgreifen, welches mit den Gegebenheiten und Besonderheiten der Mitglieder der Verwaltungsgemeinschaft vertraut ist.
Kennzahlenvergleich
Das Rechnungsprüfungsamt Wolgast verarbeitet die im Rahmen der Jahresabschlussprüfung der Verwaltungsgemeinschaft erhobenen Kennzahlen.
Kennzahlenvergleich Jahresabschlüsse im Prüfbereich: 2016 — 2015 — 2014 — 2013
Rechnungsprüfungsamt/ Kontakt
17438 Wolgast, Sölvesborger Straße 2
Sylvia Eschenauer (Leitung), Tel. 03836 261-141, sylvia.eschenauer(at)stadt-wolgast.de
René Ertel (Stellvertretung), Tel. 03836 261-113, rene.ertel(at)stadt-wolgast.de
Enrico Heyden, Tel. 03836 261-114, enrico.heyden(at)stadt-wolgast.de
Daniel Garbsch, Tel. 03836 261-111, daniel.garbsch(at)stadt-wolgast.de
Steffen Kowitz, Tel. 03836 261-111, steffen.kowitz(at)stadt-wolgast.de
Wegen auswärtiger Tätigkeiten sind wir nicht immer telefonisch erreichbar. Nutzen Sie bitte auch den Kontakt per eMail!