Ortsvorsteherwahl 2024 am 11.9. in Hohendorf… und am 12.9. in Buddenhagen

Die Einwohnerversammlungen fanden statt, gewählt wurden die einzig benannten Kandidaten mit großer Mehrheit bei wenigen Gegenstimmen:

Herr Heiko Neubauer zum neuen Ortsvorsteher in Hohendorf (mit Pritzier, Schalense und Zarnitz) und 

Frau Nikola Wöller weiterhin zur Ortsvorsteherin in Buddenhagen.

Die Ernennung soll in der nächsten Sitzung der Stadtvertretung Wolgast erfolgen. 
Bis dahin übt auch Herr Hans-Jörg Knuth als bisheriger Ortsvorsteher in Hohendorf dieses Amt weiterhin aus. 
Herrn Knuth gilt großer Dank für die langjährige und aktive Wahrnehmung aller mit diesem Posten verbundenen Aufgaben, was in der Einwohnerversammlung mit starkem Beifall bekräftigt wurde.

Informationen:

Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024

Vielen Dank an alle Helferinnen und Helfer in den Wahlvorständen und bei der Vor- und Nachbereitung in den Wahlräumen! Ohne Ihre Hilfe wäre das nicht zu schaffen gewesen. Insgesamt verliefen die Wahlen ohne Störungen und Probleme. Kleinere Dinge konnten unmittelbar geregelt werden, z.B. wurden wegen zeitweise größeren Andrangs einige Wahlräume mit zusätzlichen Wahlkabinen ausgestattet.

Danke auch an alle Wählerinnen und Wähler, die ihre Möglichkeit zur Stimmabgabe genutzt haben.

Und einen Glückwunsch an alle Bewerberinnen und Bewerber für die persönlich erreichten Ergebnisse.➜Der Wahlausschuss tagt am 20.6. um 16 Uhr im Kornspeicher zur Feststellung der Ergebnisse. Danach folgt die Bekanntmachung der Ergebnisse und eine Mitteilung an die gewählten Personen.

Was machen Wahlhelfer?

Um Wahlhelfer*in werden zu können, muss man selbst wahlberechtigt sein. Man muss vor allem in dem Gebiet wohnen, in dem gewählt wird. Und man muss mindestens 16 Jahre alt sein für Kommunalwahlen (z.B. Stadtvertretung & Bürgermeister bzw. Kreistag & Landrat) und neu auch die Europawahl bzw. 18 Jahre alt für andere Wahlen (z.B. Bundestag oder Landtag). Spezielle Vorkenntnisse sind nicht nötig.

Wahlhelfer*innen arbeiten ehrenamtlich im Wahlvorstand: Wenn man sich bereit erklärt hat und berufen wurde, ist die Tätigkeit dann Pflicht. Falls man z.B. wegen Krankheit doch nicht mitmachen kann, muss man sich rechtzeitig abmelden.

Als Wahlhelfer*in muss man neutral, unparteiisch und verschwiegen sein, darauf wird man verpflichtet. Es dürfen z.B. keine Abzeichen von Parteien oder politischen Organisationen gezeigt werden (auch keine Sticker auf Handys, Taschen usw.) Und wenn man etwas über die Wähler*innen oder Kolleg*innen im Wahlvorstand erfährt, behält man es besser für sich.

Für das Mitmachen und die geopferte Freizeit gibt es eine Entschädigung von derzeit 65 Euro
(Im Briefwahlvorstand geht die Arbeit erst ab 15 Uhr los, daher gibt es hier etwas weniger, derzeit 55 Euro.)

Und was ist nun mit dem Praktischen?

Am Wahltag spätestens um 7.30 Uhr treffen sich alle Kolleg*innen des Wahlvorstandes in dem Wahlraum, zu dem sie schriftlich einberufen wurden. Der Raum wird umgeräumt, so wie man es braucht, Wahlkabinen und Wahlurnen werden aufgestellt, Schilder und Muster-Stimmzettel und die Wahlbekanntmachung! werden am Eingang angeklebt, und alle wichtigen Sachen werden bereitgelegt. Dazu gehören die Stimmzettel und das Wählerverzeichnis. Die Wahlurnen werden verschlossen.

Um Punkt 8 Uhr beginnt die Wahl!

Wenn alles fertig ist, wird die Hälfte des Wahlvorstands von der/dem Vorsitzenden wieder nach Haus geschickt und nachmittags zu 13 Uhr zum Schichtwechsel erwartet. Die andere Hälfte bleibt da und die Aufgaben werden verteilt:

Am Eingang sitzt die/der Schriftführende mit dem Wählerverzeichnis: Nur wer hier drin steht (sortiert nach Anschrift), darf auch hier wählen! Die Person gibt dazu meist ihre Wahlbenachrichtigung ab und bekommt (nur, wenn eine Wahlkabine frei ist) ihre Stimmzettel. Damit geht sie hinter die freie Kabine, kreuzt ihre Wahl an und faltet die Stimmzettel (jeden für sich) zusammen (mit den Kreuzen nach innen!). Die/der Schriftführende setzt im Wählerverzeichnis bei der Person einen Haken (wichtig!).

Mit den gefalteten Stimmzetteln geht die Person zu den Wahlurnen. Dort steht ein*e Wahlhelfer*in und hält den Einwurfschlitz der Urne zugedeckt — nur wenn der Stimmzettel in Ordnung ist (und auch sonst alles), wird die Urne freigegeben und die/der Wähler*in kann den Stimmzettel einwerfen.

Die/der Wahlvorsteher*in hat den Raum immer im Blick und achtet darauf, dass alles ohne Störung abläuft.

So geht das bis 18 Uhr, dann ist die Wahl beendet — zumindest für die Wähler*innen.

Jetzt trifft sich wieder der gesamte Wahlvorstand, also Vor- und Nachmittagsschicht. Alles, was nicht gebraucht wird (vor allem die bisher nicht benutzten Stimmzettel), wird weggeräumt!

Die Wahlurnen werden geöffnet, die Stimmzettel herausgenommen und einmal komplett gezählt. Inzwischen werden die Haken im Wählerverzeichnis von der/dem Schriftführenden gezählt. Beides muss übereinstimmen.

Dann werden die Stimmzettel je nach angekreuzter Wahl in Stapel aufgeteilt und auch gezählt. (Dies ist so bei der Europa-, der Bundestags- und der Landtagswahl — immer wenn 2 Spalten für die Stimmen vorgesehen sind). Alle Stimmen für die Kandidat*innen werden in die Niederschrift geschrieben.

Bei Kommunalwahlen (z.B. Kreistag, Stadtvertretung oder Gemeindevertretung) erfordert das Zählen der Stimmen mehr Aufmerksamkeit, weil ein bis maximal drei Kreuze gesetzt werden können, die quer über den gesamten Stimmzettel verteilt sein können. Besonders beim Kreistag (großer Stimmzettel!) muss gut aufgepasst werden!

Für jede einzelne Wahl werden die Stimmergebnisse in eine Niederschrift übernommen. Alle Wahlhelfer*innen müssen alle Niederschriften unterschreiben!

Die/der Wahlvorsteher*in gibt die Ergebnisse telefonisch an das Rathaus weiter und sagt sie im Wahlraum laut an.

Zum Schluss werden die Stimmzettel-Stapel einzeln verpackt, und auch sonst alles wieder in Kisten gepackt. Die/der Wahlvorsteher*in muss damit ins Rathaus und die Sachen dort abgeben.

Der Raum wird wieder so hergerichtet, wie er vorher war — dann ist Feierabend!

Übrigens: Die ganze Tätigkeit des Wahlvorstandes ist öffentlich — von 8 Uhr früh bis zur letzten Unterschrift in der Niederschrift! Wer möchte kann zuschauen, aber immer mit Abstand, damit niemand gestört wird. Auch die Presse schaut gern mal vorbei und möchte teils Fotos machen: Dies geht aber immer nur mit Zustimmung der fotografierten Person. Wer das also nicht möchte, darf auch nicht fotografiert werden.