Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024

Was wird gewählt?

Bundesweit werden die Abgeordneten aus Deutschland für das Europäische Parlament gewählt.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zudem landesweite Kommunalwahlen. Gewählt werden dabei (im Amt Am Peenestrom):

  • der Kreistag für den Kreis Vorpommern-Greifswald
  • die Stadtvertretungen Wolgast und Lassan sowie die Gemeindevertretungen Buggenhagen, Krummin, Lütow, Sauzin und Zemitz
  • die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeister von Lassan, Buggenhagen, Krummin, Lütow, Sauzin und Zemitz
     

Im Nachgang der Kommunalwahl werden zudem in Wolgast Ortsvorsteherinnen bzw. Ortsvorsteher gewählt, einmal für den Ortsteil Buddenhagen (vormals Gemeinde Buddenhagen), weiterhin gemeinsam für die Ortsteile Hohendorf, Pritzier, Schalense und Zarnitz (vormals Gemeinde Hohendorf).

Mitarbeit in kommunalen Gremien

Wer sich für eine ehrenamtliche Tätigkeit in den kommunalen Gremien interessiert, kann für eine Partei antreten (bitte rechtzeitig dort melden), mit Gleichgesinnten in einer Wählergruppe oder auch als Einzelbewerberin bzw. Einzelbewerber. Für die Bewerbungsunterlagen für eine Kandidatur ist Abgabeschluss am 26. März 2024, 16 Uhr. Bitte beachten Sie dazu die Wahlbekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen.

Fragen und Antworten finden sich hier bei der ➽Landeswahlleitung (https://www.laiv-mv.de/Wahlen/Kommunalwahlen/2024/). Dort sind unter dem Stichwort "Service" auch die nötigen ➽Formulare für Wahlvorschläge zu finden.

Wahlhelfer

Für den Wahltag werden wieder viele Helfer in den Wahlräumen benötigt, rund 90 in Wolgast und Ortsteilen sowie rund 30 in den Gemeinden, weiterhin etwa 12 für die Briefwahl. Wenn dies für Sie interessant ist, melden Sie sich gern im wahlbuero@wolgast.de oder per Telefon unter 03836/ 251-124 oder 251-116. Als Aufwandsentschädigung für den Einsatz werden 65 Euro gezahlt, bei der Briefwahl 55 Euro.

Was machen Wahlhelfer?

Um Wahlhelfer*in werden zu können, muss man selbst wahlberechtigt sein. Man muss vor allem in dem Gebiet wohnen, in dem gewählt wird. Und man muss mindestens 16 Jahre alt sein für Kommunalwahlen (z.B. Stadtvertretung & Bürgermeister bzw. Kreistag & Landrat) und neu auch die Europawahl bzw. 18 Jahre alt für andere Wahlen (z.B. Bundestag oder Landtag). Spezielle Vorkenntnisse sind nicht nötig.

Wahlhelfer*innen arbeiten ehrenamtlich im Wahlvorstand: Wenn man sich bereit erklärt hat und berufen wurde, ist die Tätigkeit dann Pflicht. Falls man z.B. wegen Krankheit doch nicht mitmachen kann, muss man sich rechtzeitig abmelden.

Als Wahlhelfer*in muss man neutral, unparteiisch und verschwiegen sein, darauf wird man verpflichtet. Es dürfen z.B. keine Abzeichen von Parteien oder politischen Organisationen gezeigt werden (auch keine Sticker auf Handys, Taschen usw.) Und wenn man etwas über die Wähler*innen oder Kolleg*innen im Wahlvorstand erfährt, behält man es besser für sich.

Für das Mitmachen und die geopferte Freizeit gibt es eine Entschädigung von derzeit 65 Euro.

Und was ist nun mit dem Praktischen?

Am Wahltag spätestens um 7.30 Uhr treffen sich alle Kolleg*innen des Wahlvorstandes in dem Wahlraum, zu dem sie schriftlich einberufen wurden. Der Raum wird umgeräumt, so wie man es braucht, Wahlkabinen und Wahlurnen werden aufgestellt, Schilder und Muster-Stimmzettel und die Wahlbekanntmachung! werden am Eingang angeklebt, und alle wichtigen Sachen werden bereitgelegt. Dazu gehören die Stimmzettel und das Wählerverzeichnis. Die Wahlurnen werden verschlossen. Um Punkt 8 Uhr beginnt die Wahl!

Wenn alles fertig ist, wird die Hälfte des Wahlvorstands von der/dem Vorsitzenden wieder nach Haus geschickt und nachmittags zu 13 Uhr zum Schichtwechsel erwartet. Die andere Hälfte bleibt da und die Aufgaben werden verteilt:

Am Eingang sitzt die/der Schriftführende mit dem Wählerverzeichnis: Nur wer hier drin steht (sortiert nach Anschrift), darf auch hier wählen! Die Person gibt dazu meist ihre Wahlbenachrichtigung ab und bekommt (nur, wenn eine Wahlkabine frei ist) ihren Stimmzettel. Damit geht sie hinter die freie Kabine, kreuzt ihre Wahl an und faltet den Stimmzettel zusammen (mit den Kreuzen nach innen!). Die/der Schriftführende setzt im Wählerverzeichnis bei der Person einen Haken (wichtig!).

Mit dem gefalteten Stimmzettel geht die Person zur Wahlurne. Dort steht ein*e Wahlhelfer*in und hält den Einwurfschlitz der Urne zugedeckt — nur wenn der Stimmzettel in Ordnung ist (und auch sonst alles), wird die Urne freigegeben und die/der Wähler*in kann den Stimmzettel einwerfen.

Die/der Wahlvorsteher*in hat den Raum immer im Blick und achtet darauf, dass alles ohne Störung abläuft.

So geht das bis 18 Uhr, dann ist die Wahl beendet — zumindest für die Wähler*innen.

Jetzt trifft sich wieder der gesamte Wahlvorstand, also Vor- und Nachmittagsschicht. Alles, was nicht gebraucht wird (vor allem die bisher nicht benutzten Stimmzettel), wird weggeräumt!

Die Wahlurnen werden geöffnet, die Stimmzettel herausgenommen und einmal komplett gezählt. Inzwischen werden die Haken im Wählerverzeichnis von der/dem Schriftführenden gezählt. Beides muss übereinstimmen.

Dann werden die Stimmzettel je nach angekreuzter Wahl in Stapel aufgeteilt und auch gezählt. (Dies ist so bei der Europa-, der Bundestags- und der Landtagswahl — immer wenn 2 Spalten für die Stimmen vorgesehen sind). Alle Stimmen für die Kandidat*innen werden in die Niederschrift geschrieben.

Bei Kommunalwahlen (z.B. Kreistag, Stadtvertretung oder Gemeindevertretung) erfordert das Zählen der Stimmen mehr Aufmerksamkeit, weil ein bis maximal drei Kreuze gesetzt werden können, die quer über den gesamten Stimmzettel verteilt sein können. Besonders beim Kreistag (großer Stimmzettel!) muss gut aufgepasst werden!

Für jede einzelne Wahl werden die Stimmergebnisse in eine Niederschrift übernommen. Alle Wahlhelfer*innen müssen alle Niederschriften unterschreiben!

Die/der Wahlvorsteher*in gibt die Ergebnisse telefonisch an das Rathaus weiter und sagt sie im Wahlraum laut an.

Zum Schluss werden die Stimmzettel-Stapel einzeln verpackt, und auch sonst alles wieder in Kisten gepackt. Die/der Wahlvorsteher*in muss damit ins Rathaus und die Sachen dort abgeben.

Der Raum wird wieder so hergerichtet, wie er vorher war — dann ist Feierabend!

Übrigens: Die ganze Tätigkeit des Wahlvorstandes ist öffentlich — von 8 Uhr früh bis zur letzten Unterschrift in der Niederschrift! Wer möchte kann zuschauen, aber immer mit Abstand, damit niemand gestört wird. Auch die Presse schaut gern mal vorbei und möchte teils Fotos machen: Dies geht aber immer nur mit Zustimmung der fotografierten Person. Wer das also nicht möchte, darf auch nicht fotografiert werden.

Herr Ralf Fischer
Gemeindewahlleiter

Telefon: 03836 251132
eMail: ralf.fischer(at)wolgast.de
Stadt Wolgast
Burgstraße 6, Zimmer 205

Herr Olav Hennings
Wahlbüro

Telefon: 03836 251124
Fax: 03836 2514124
eMail: olav.hennings(at)wolgast.de
Stadt Wolgast
Burgstraße 6, Zimmer 303