Änderungen ab 1.1.2024!

Steigerung bei Reisepassgebühren und Auslaufen von Kinderreisepässen (siehe unten).

An- und Abmeldung einer Wohnung

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach dem Meldegesetz innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Zur Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Reisepass (wenn vorhanden)
  • Kinderreisepass (bei Familien mit Kindern)
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde (bei verheirateten Personen)
  • Einzugsbestätigung des Wohnungsgeber/ Eigentümers (Wohnungsgeberbestätigung) oder
    Eigentumsnachweis/ Grundbuchauszug
     

Eine Person kann die Anmeldung für alle Familienangehörigen vornehmen. Volljährige Kinder müssen sich alleine anmelden. Ein Vordruck ist nicht erforderlich, da die Anmeldung im Büro des Einwohnermeldeamtes direkt am PC vorgenommen wird. Eine Abmeldung am bisherigen Wohnort ist nicht erforderlich.

Die Abmeldung einer Person ist immer dann notwendig, wenn der Wegzug ins Ausland erfolgt oder eine Nebenwohnung abgemeldet werden soll.

Die An- und Abmeldung einer Wohnung ist gebührenfrei!

Personalausweis

Für die Beantragung eines neuen Personalausweises benötigen Sie:

  • den alten Personalausweis oder die Geburtsurkunde
  • ein biometrietaugliches Passbild
  • 37,00 Euro für die Gebühr (bei Beantragung bar oder per Kartenzahlung)
     

Zur Beantragung muss jede Person persönlich erscheinen und Erklärungen zur deutschen Staatsangehörigkeit sowie zur freiwilligen Aufnahme der Fingerabdrücke abgeben.

Der Personalausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Für Personen unter 24 Jahren ist der Personalausweis 6 Jahre gültig. Die Gebühr beträgt 22,80 Euro.

Die Personalausweispflicht beginnt mit dem 16. Lebensjahr.

Weitere Infos zum Personalausweis finden Sie unter ➽www.personalausweisportal.de.

Reisepass

Neben dem Personalausweis müssen Sie bei der Beantragung eines Reisepasses unbedingt ein biometrietaugliches Passbild vorlegen.
Die Fingerabdrücke sind Pflicht und werden im Einwohnermeldeamt abgenommen.

Die Gebühr beträgt 59,00 Euro bei einer Laufzeit von 10 Jahren (Personen bis 24 Jahre 37,50 Euro mit 6-jähriger Gültigkeit). Die Produktionszeit beträgt 2 bis 3 Wochen. Ein eventuell vorhandener Reisepass kann bei Abholung (auch durch eine bevollmächtigte Person) abgegeben oder ungültig gemacht werden.

Hinweis: Ab dem 1.1.2024 beträgt die Grundgebühr 70,00 Euro (bei Personen über 24 Jahren). Unverändert bleiben die Zuschläge (z.B. für Expressbestellung oder für Mehrseiten statt regulär 32 Seiten).

In dringenden Fällen (kurzfristige Auslandsreise) ist die Ausstellung eines Express-Reisepasses möglich. Dieser Pass wird innerhalb von 72 Stunden (außer Wochenende und Feiertage) von der Bundesdruckerei ausgeliefert. Die Kosten belaufen sich dabei auf 91,00 Euro.

Anträge sind sowohl für den Personalausweis als auch für den Reisepass nicht erforderlich, da diese vor Ort im Einwohnermeldeamt aufgenommen bzw. ausgedruckt werden.

Kinderreisepass

Hinweis: Ab dem 1.1.2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterhin verwendet werden. Als Ausweisdokumente für Kinder (ab dem Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Für Reisen außerhalb der EU (auch Großbritannien) benötigt jedes Kind — wie auch die Eltern — einen Reisepass. Bei Kindern ab dem 6. Lebensjahr ist die Aufnahme von Fingerabdrücken für Ausweis und Reisepass Pflicht.

Kinderreisepässe werden für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt. Die Eltern müssen diesen beantragen, wobei Kinder ab 10 Jahre auch eine Unterschrift leisten müssen. Zur Beantragung ist die Geburtsurkunde, ggf. Sorgerechtserklärung und ein biometrietaugliches Passbild erforderlich.

Die Gebühr beträgt 13,00 Euro (Wartezeit: 2 Tage).

Der Kinderreisepass hat eine Gültigkeit von 6 Jahren und kann vor Ablauf der Gültigkeit maximal bis zum 12. Lebensjahr für eine Gebühr von 6,00 Euro verlängert werden. Dazu ist die Vorlage eines aktuellen Passfotos erforderlich.

Achtung: Kinder werden im Reisepass der Eltern nicht mehr eingetragen.

Führungszeugnis/ Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister müssen persönlich im Einwohnermeldeamt unter Vorlage des Personalausweises beantragt werden. Die Gebühr beträgt jeweils 13,00 Euro. Die Bearbeitungszeit beim Bundesamt für Justiz in Bonn beträgt 10 bis 14 Tage.

Fotoautomat

Im Einwohnermeldeamt befindet sich ein Fotoautomat. Hier kann man sich Bilder für den Personalausweis, Reisepass und Kinderreisepass in kurzer Zeit anfertigen lassen. Der Automat ist leicht zu bedienen. Die Software überprüft sofort, ob die Bilder biometrietauglich sind. Biometrietaugliche Bilder sind für die Ausstellung von Reisepässen nötig.

Weitere Dienstleistungen

  • An-, Ab- und Ummeldungen von Personen
  • Ausstellung von Meldebescheinigungen bzw. erweiterten Meldebescheinigungen
  • Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister
  • Ausgabe von Untersuchungsberechtigungsscheinen für die Erst- und Nachuntersuchung
  • Vergabe einer Steueridentifikationsnummer
  • Beantragung, Ausstellung und Ausgabe von vorläufigen Personalausweisen, vorläufigen Reisepässen, Kinderreisepässen
  • Verlängerung und Aktualisierung von Kinderreisepässen
  • Aufnahme von Verlustanzeigen für Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe
  • Ausstellung von Passunbedenklichkeitsbescheinigungen
  • Vornahme von Beglaubigungen
     

Einwohnermeldeamt

Burgstraße 6a, 17438 Wolgast (Durchgang im Technischen Rathaus, Burgstraße 6 zum Hinterhof)

Kontakt

Eric Witt (Leitung), eric.witt(at)wolgast.de

Kathrin Tews, Tel. 03836 251-301, kathrin.tews(at)wolgast.de

Laura Lembke, Tel. 03836 251-303, laura.lembke(at)wolgast.de

Fax: 03836 251-300

Öffnungszeiten

Montag 9—12 Uhr
Dienstag 9—12 Uhr und 14—18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9—12 Uhr und 13.30—15 Uhr
Freitag 9—12 Uhr

Terminvereinbarungen außerhalb der Sprechzeiten sind möglich.

Zuständigkeit

Das Einwohnermeldeamt des Amtes Am Peenestrom ist zuständig für die Einwohnerinnen und Einwohner folgender Städte und Gemeinden:

Stadt Wolgast mit den Ortsteilen Buddenhagen, Hohendorf, Pritzier, Schalense und Zarnitz

Stadt Lassan mit den Ortsteilen Pulow, Klein Jasedow, Papendorf und Waschow

Gemeinde Buggenhagen mit den Ortsteilen Jamitzow, Klotzow und Wangelkow

Gemeinde Krummin mit dem Ortsteil Neeberg

Gemeinde Lütow mit den Ortsteilen Neuendorf und Netzelkow

Gemeinde Sauzin mit dem Ortsteil Ziemitz

Gemeinde Zemitz mit den Ortsteilen Bauer, Hohensee, Seckeritz und Wehrland