Termin online buchen

Terminvereinbarung Einwohnermeldeamt

Das Einwohnermeldeamt gibt seit einiger Zeit Termine für Bürgerinnen und Bürger aus. Diese sind über www.wolgast.de zu buchen. Die Zentrale im Eingangsbereich des technischen Rathauses unterstützt vor Ort und telefonisch gern bei der Terminvereinbarung (03836 251 0). Natürlich kann das Einwohnermeldeamt weiterhin jederzeit telefonisch oder per E-Mail kontaktiert werden (03836 251 301; 03836 251 303; laura.lembke@wolgast.de; kathrin.tews@wolgast.de)

Die Termine sollen vor allem dafür sorgen, dass lange Wartezeiten vermeiden werden. Außerdem wird der Andrang in Stoßzeiten reguliert und die Kolleginnen können den Ablauf des Tages koordinieren.


Es werden nun auch freitags Termine vereinbart. Als freier Sprechtag ohne Terminvereinbarung steht ab dem 16.09.25 der lange Dienstag zur Verfügung.

Die bisher vereinbarten Termine an diesem Tag, werden selbstverständlich zur gebuchten Zeit abgearbeitet. 

Der offene Sprechtag (Dienstag) ist ab diesem Zeitpunkt, der einzige Tag in der Woche, an dem Anliegen ohne Termin bearbeitet werden. An allen anderen Tagen ist ein Termin zu vereinbaren. Wer ohne Termin erscheint, kann abgewiesen werden und wird aufgefordert einen Termin zu vereinbaren.

An- und Abmeldung einer Wohnung

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach dem Meldegesetz innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Zur Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Reisepass (wenn vorhanden)
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde (bei verheirateten Personen)
  • Einzugsbestätigung des Wohnungsgeber/ Eigentümers (Wohnungsgeberbestätigung) oder
    Eigentumsnachweis/ Grundbuchauszug
     

Eine Person kann die Anmeldung für alle Familienangehörigen vornehmen. Volljährige Kinder müssen sich alleine anmelden. Ein Vordruck ist nicht erforderlich, da die Anmeldung im Büro des Einwohnermeldeamtes direkt am PC vorgenommen wird. Eine Abmeldung am bisherigen Wohnort ist nicht erforderlich.

Die Abmeldung einer Person ist immer dann notwendig, wenn der Wegzug ins Ausland erfolgt oder eine Nebenwohnung abgemeldet werden soll.

Die An- und Abmeldung einer Wohnung ist gebührenfrei!

 

Personalausweis

Für die Beantragung eines 

neuen Personalausweis ab 24 Jahren

benötigen Sie:

  • den alten Personalausweis 
  • oder die Geburtsurkunde
  • ein digitales Lichtbild
  • digitale Lichtbilder auch vor Ort möglich (zusätzliche Kosten 6 Euro)
  • 37,00 Euro für die Gebühr 
  • (bei Beantragung bar oder 
  • per Kartenzahlung)

Zur Beantragung muss jede Person persönlich erscheinen und Erklärungen zur deutschen Staatsangehörigkeit sowie zur Aufnahme der Fingerabdrücke (Pflicht seit August 2021 für Personen ab 6 Jahren) abgeben.

Der Personalausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Für Personen unter 24 Jahren ist der Personalausweis 6 Jahre gültig. Die Gebühr beträgt 22,80 Euro.

Die Personalausweispflicht beginnt mit dem 16. Lebensjahr.

Weitere Infos zum Personalausweis finden Sie unter ➽www.personalausweisportal.de.

Reisepass

Neben dem Personalausweis müssen Sie bei der Beantragung eines Reisepasses unbedingt ein digitales Lichtbild (Erstellung auch vor Ort möglich zusätzliche Kosten 6 Euro) vorlegen.
Die Fingerabdrücke sind Pflicht und werden im Einwohnermeldeamt abgenommen.

Die Gebühr beträgt 70,00 Euro bei einer Laufzeit von 10 Jahren (Personen bis 24 Jahre 37,50 Euro mit 6-jähriger Gültigkeit). Die Produktionszeit beträgt 5 bis 6 Wochen. Ein eventuell vorhandener Reisepass kann bei Abholung (auch durch eine bevollmächtigte Person) abgegeben oder ungültig gemacht werden. 

⚠️Zuschläge z.B. für Expressbestellung oder für Mehrseiten statt regulär 32 Seiten.

In dringenden Fällen (kurzfristige Auslandsreise) ist die Ausstellung eines Express-Reisepasses möglich. Dieser Pass wird innerhalb von 72 Stunden (außer Wochenende und Feiertage) von der Bundesdruckerei ausgeliefert. Die Kosten belaufen sich dabei auf 102,00 Euro.

Anträge sind sowohl für den Personalausweis als auch für den Reisepass nicht erforderlich, da diese vor Ort im Einwohnermeldeamt aufgenommen bzw. ausgedruckt werden.

Dokumente für Kinder: Ausweis und Reisepass

Als Ausweisdokumente für Kinder (ab dem Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Für Reisen außerhalb der EU (auch Großbritannien) benötigt jedes Kind — wie auch die Eltern — einen Reisepass. Bei Kindern ab dem 6. Lebensjahr ist die Aufnahme von Fingerabdrücken für Ausweis und Reisepass Pflicht.

Die Eltern müssen diesen beantragen, wobei Kinder ab 10 Jahre auch eine Unterschrift leisten müssen. Zur Beantragung ist die Geburtsurkunde, ggf. Sorgerechtserklärung und ein digitales Lichtbild (vor Ort zusätzlich 6 Euro) Passbild erforderlich.

Führungszeugnis/ Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister müssen persönlich im Einwohnermeldeamt unter Vorlage des Personalausweises beantragt werden. Die Gebühr beträgt jeweils 13,00 Euro. Die Bearbeitungszeit beim Bundesamt für Justiz in Bonn beträgt 10 bis 14 Tage.

Fotoaufnahmen (Biometric)

„Seit dem 01.05.2025 sind für die Erstellung von Ausweisen und Reisepässen nur noch digitale Bilder zulässig. Gern können Sie zu einem Fotografen Ihrer Wahl gehen. Dort erhalten Sie einen Code, der im Einwohnermeldeamt bei der Beantragung eingescannt werden kann. Einige DM- Filialen bieten auch den Service an.  Die Mitarbeiter vor Ort haben ebenfalls die Möglichkeit, Sie nach den aktuelle geltenden Richtlinien zu fotografieren. Die Gebühr beträgt 6,00 €.“

Weitere Dienstleistungen

  • An-, Ab- und Ummeldungen von Personen
  • Ausstellung von Meldebescheinigungen bzw. erweiterten Meldebescheinigungen
  • Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister
  • Ausgabe von Untersuchungsberechtigungsscheinen für die Erst- und Nachuntersuchung
  • Vergabe einer Steueridentifikationsnummer
  • Beantragung, Ausstellung und Ausgabe von vorläufigen Personalausweisen und vorläufigen Reisepässen
  • Aufnahme von Verlustanzeigen für Personalausweise und Reisepässe
  • Ausstellung von Passunbedenklichkeitsbescheinigungen
  • Vornahme von Beglaubigungen
     

Einwohnermeldeamt

Burgstraße 6a, 17438 Wolgast (Durchgang im Technischen Rathaus, Burgstraße 6 zum Hinterhof)

Kontakt

 Kathrin Tews, Tel. 03836 251-301, kathrin.tews(at)wolgast.de

Laura Lembke, Tel. 03836 251-303, laura.lembke(at)wolgast.de

Fax: 03836 251-300

Öffnungszeiten 

Montag9:00 — 12:00 Uhr 
⚠️nur nach Terminvereinbarung
Dienstag9:00 — 12:00 Uhr 
⚠️ohne Termin
 14:00 — 18:00 Uhr
⚠️ohne Termin
Mittwochgeschlossen
Donnerstag9:00 — 12:00 Uhr
⚠️nur nach Terminvereinbarung
13:30 — 15:00 Uhr 
⚠️nur nach Terminvereinbarung
Freitag 9:00 — 12:00 Uhr
 ⚠️nur nach Terminvereinbarung

Zuständigkeit

Das Einwohnermeldeamt des Amtes Am Peenestrom ist zuständig für die Einwohnerinnen und Einwohner folgender Städte und Gemeinden:

Stadt Wolgast mit den Ortsteilen Buddenhagen, Hohendorf, Pritzier, Schalense und Zarnitz

Stadt Lassan mit den Ortsteilen Pulow, Klein Jasedow, Papendorf und Waschow

Gemeinde Buggenhagen mit den Ortsteilen Jamitzow, Klotzow und Wangelkow

Gemeinde Krummin mit dem Ortsteil Neeberg

Gemeinde Lütow mit den Ortsteilen Neuendorf und Netzelkow

Gemeinde Sauzin mit dem Ortsteil Ziemitz

Gemeinde Zemitz mit den Ortsteilen Bauer, Hohensee, Seckeritz und Wehrland