Am 01.01.2024 ist das bundesweite Wärmeplanungsgesetz in Kraft getreten. Ein wichtiges Ziel der Wärmeplanung ist es, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln. Die Stadt Wolgast konnte zur Erstellung dieses verpflichtenden Wärmeplanes erfolgreich finanzielle Unterstützung des Bundes einwerben.

Bei Gemeinden mit mehr als 10.000 und weniger als 100.000 Einwohnern hat die Erstellung des Wärmeplans bis zum Ablauf des 30.06.2028 zu erfolgen. (Laut § 4 Abs. 2 – Pflicht zur Wärmeplanung, WPG- Wärmeplanungsgesetz)

Derzeitiger Projektstand

Der Endbericht der kommunalen Wärmeplanung in Wolgast ist erstellt und seit Februar 2026 unter den Bekanntmachungen der Stadt Wolgast veröffentlicht. Eine Auslegung erfolgte ebenfalls. 

Vorab wurden die Ergebnisse durch die SHP Energieprojekt GmbH aus Dresden dem Bauausschuss und der Stadtvertretung der Stadt Wolgast Ende 2025 vorgestellt. Die Stadtvertretung Wolgast beschloss den Kommunalen Wärmeplan der Stadt Wolgast gemäß des § 23 Abs. 3 Wärmeplanungsgesetz (WPG) als zuständige Stelle. Die Veröffentlichung selbst erfolgt auf der Homepage der Stadt Wolgast.

Den gesamten Prozess der Erstellung der Wärmeplanung können Sie in den zwei Präsentationen aus den Bürgerforen in 2025 nachvollziehen. Näheres entnehmen Sie aus dem Endbericht.

Wie geht es weiter?

Der Wärmeplan bringt dabei wichtige Vorteile: Er schafft Transparenz über die heutige Wärmeversorgung in der Stadt, zeigt mögliche Entwicklungspfade bis 2045 auf, bietet Verwaltung und den örtlichen Energieversorgern damit mittel- bis langfristig Investitionssicherheit und verschafft Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie der Wohnungswirtschaft mehr Orientierung und Planungssicherheit. Der Wärmeplan bildet die zentrale Grundlage für künftige Maßnahmen, um Treibhausgasemissionen im Wärmesektor wirksam zu senken.

Kurzum: Es handelt sich bei dem Kommunalen Wärmeplan um ein strategisches und rechtlich unverbindliches Planungsinstrument, das einen Weg zur perspektivisch treibhausgasneutralen Wärmeversorgung aufzeigen soll. 

Auf Grundlage der Wärmeplanung könnte die jeweilige Kommune eine gesonderte Entscheidung zur Ausweisung von Wasserstoff- oder Wärmenetzgebieten vornehmen und diese veröffentlichen. Erst mit dieser veröffentlichten Entscheidung wird ein Monat danach die Verpflichtung zur Nutzung von 65 % Erneuerbaren Energien nach § 71 Abs. 8 GEG ausgelöst. Dies hat bis zum 30.06.2028 zu erfolgen laut Wärmeplanungsgesetz.

Infos zu den Bürgerforen:

Erstes Bürgerforum - 26.02.2025

Erste Aussagen zu diesen Punkten wurden bereits im ersten Bürgerforum zur kommunalen Wärmeplanung am 26.02.2025 im Begegnungszentrum in Wolgast vorgestellt. Die gezeigte Präsentation finden Sie wie versprochen hier: Präsentation 1. Bürgerforum kWP

Im Anschluss an die Präsentation der bisherigen Fortschritte und den Vortrag des Ingenierbüros SHP wurden viele Fragen von Anwohnern und Interessierten beantwortet. Danach wurde zur offenen Tischrunde mit der Stadt, dem begleitenden Ingenieurbüro und Energieversorgern der Region eingeladen.

Zweites Bürgerforum - 24.09.2025

Das zweite Bürgerforum fand am 24.09.2025 in der Aula der Regionalen Schule Kosegarten statt. Nachdem am digitalen Zwilling der Stadt – einer möglichst präzisen Karte von Wolgast, die Leitungsverlauf und Versorgungsstruktur abbildet – intensiv weitergearbeitet wurde, konnten die Ergebnisse vorgestellt werden. 
Der IST-Stand zur Wärmeversorgung in Wolgast wurde erläutert. Verschiedene Möglichkeiten (Potentiale) zur zukünftigen Wärmeversorgung der Stadt Wolgast, beispielsweise Abwärme, Windkraft, Solarkraft und Geothermie, wurden speziell für den Standort Wolgast betrachtet und anhand ihrer Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit bewertet. Zudem wurden Versorgungsgebiete in sämtlichen Stadt- und Ortsteilen im Zielszenario 2045 vorgestellt. 

Die gezeigte Präsentation finden Sie hier: Präsentation 2. Bürgerforum kWP
Fragen richten Sie an: 03836 251 130 oder per E-Mail an info(at)wolgast.de



Die Erstellung des Kommunalen Wärmeplans ist auf der Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) erstellt und durch die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, vertreten durch den Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH, gefördert.

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei.
Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Förderung der Erstellung des Kommunalen Wärmeplans