Willkommen im Wolgaster Hafen!

Die Hafenbehörde des Amtes Am Peenestrom nimmt öffentlich-rechtliche und hoheitliche Aufgaben als Ordnungsbehörde im gesamten Wolgaster Hafengebiet, bestehend aus Stadt-, Süd- und Museumshafen sowie im Hafen Lassan (Wasserwanderrastplatz) wahr. Gleichzeitig ist das Hafenamt Hafenbetreiber im Stadthafen Wolgast und am Wasserwanderrastplatz Lassan.

Die Hafenbehörde ist zuständig für:

  • die Regelung und Überwachung der Benutzung des Hafens und des Verkehrs im Hafen, insbesondere für die Gewährleistung der Leichtigkeit und Umweltverträglichkeit des Schiffsverkehrs
  • die Abwehr von Gefahren, die der Allgemeinheit oder dem Einzelnen aus dem Zustand, der Nutzung oder dem Betrieb des Hafens oder einzelner Hafenanlagen drohen
  • die Zuweisung von Liegeplätzen
  • Überwachung von Schiffen mit gefährlichen Gütern
  • Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

An Kaiflächen mit Umschlagsbetrieb ist die Wolgaster Hafengesellschaft mbH Hafenbetreiber. Hierfür werden die Kaiflächen im Süd- und teilweise im Stadthafen genutzt. Die Frachtschiffe melden sich bei der Hafenbehörde unter Angabe der Schiffsdaten, der Ladung, des zuletzt verlassenen Hafens und des Zielhafens sowie der Abfallmeldung an. Liegeplätze werden in Abstimmung mit der Wolgaster Hafengesellschaft mbH zugeteilt.

An den Kaiflächen der Seeschifffahrt gelten die Vorschriften des International Ship and Port Facility Security Code (ISPS-Code) der ein umfangreiches Paket von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei Schiffen und Häfen enthält. Die Vorschriften können bei der Hafenbehörde eingesehen werden. Darüber hinaus gelten im Hafengebiet die Hafenbenutzungsordnung für das öffentliche Hafengebiet der Stadt Wolgast und die Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Benutzung des Hafens Wolgast.

Liegeplätze

Angeln im Hafen

Das Amt Am Peenestrom ist Ordnungsbehörde gemäß Fischereigesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Zu den Aufgaben gehören das Ausstellen und Verlängern von Fischereischeinen und Touristenfischereischeinen sowie der Verkauf von Fischereiabgabemarken.

Ausnahmeregelung — Angeln im Hafengebiet der Stadt Wolgast

Gemäß §14 der Hafenbenutzungsordnung für das öffentliche Hafengebiet der Stadt Wolgast gilt für Angler in den Häfen der Stadt Wolgast:
Von allen Anlagen des öffentlichen Hafengebietes, die dem Güterumschlag, der Abfertigung von Passagieren und dem Anlegen von Sportbooten dienen, ist das Angeln grundsätzlich verboten.

Dazu gelten folgende Ausnahmeregelungen:

a) Das Angeln ist ganzjährig erlaubt:
— im Museumshafen — Kaianlage Fischmarkt

b) Im Zeitraum November bis März kann die Ordnungsbehörde, durch Bekanntmachung, das Angeln in folgenden Bereichen gestatten:
— im Stadthafen (Schlossinselseite) — Kaianlage Hafen- und Peenestraße
— im Stadthafen — (Straße am Kai) Kaianlage, Gebiet zwischen der Kolbergbrücke und dem Absperrzaun des Umschlaghafens

Bekanntmachung:

Jeweils ab dem 1. November des laufenden Jahres bis zum 31. März des darauf folgenden Jahres gilt folgende Ausnahmeregelung:

Das Angeln ist innerhalb der gekennzeichneten Hafengrenzen an folgenden Kaianlagen gestattet:
1. im Stadthafen (Schlossinselseite) — Kaianlage Hafen- und Peenestraße
2. im Stadthafen — (Straße am Kai) Kaianlage, Gebiet zwischen der Kolbergbrücke und dem Absperrzaun des Umschlaghafens

Das Angeln ist an den übrigen Kaianlagen, insbesondere hinter den Absperrzäunen im Süd- und Stadthafen, nicht gestattet.

Die weiteren Bestimmungen der Hafenbenutzungsordnung bleiben unberührt.

Ausflugsschiffe und Fähren

Rundfahrten in den Häfen von Wolgast, im Achterwasser und entlang des Peenestroms bieten an:

Zudem verkehren verschiedene Fahrradfähren:

Greifswald — Ludwigsburg
Sund- und Boddenreederei, Tel. 0171-8510786

Peenemünde — Rügen
Adler-Schiffe, Tel. 038378-477915
Boddenreederei Rügen, Tel. 038308-8389

Freest/ Kröslin — Peenemünde
Apollo-Fahrgastreederei, Tel. 038371-20829

Lassan — Zinnowitz (nur Donnerstag)
Ückeritzer Personenschifffahrt, Tel. 0171-6514769

Ostklüne — Westklüne
Ruderfähre auf Zuruf

Ueckermünde — Kamminke
Oderhaff Reederei, Tel. 039771-22426

Hafenbehörde/ Hafenamt Wolgast:

Amt Am Peenestrom
Der Amtsvorsteher/ Hafenamt
Burgstraße 6, 17438 Wolgast

Bürozeiten Hafenamt:

Montag: 9.00—12.00 Uhr
Dienstag: 9.00—12.00 Uhr und 14.00—18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9.00—12.00 Uhr und 14.00—16.00 Uhr
Freitag: 9.00—12.00 Uhr

Kontakt:

Herr Witt, Tel.: 03836 251-139, Fax: 03836 251-4139, E-Mail: eric.witt(at)wolgast.de

Die Küstenfunkstelle Wolgast Port ist auf UKW Kanal 15, Ruf "Wolgast Port" zu erreichen.

Außerhalb der Öffnungszeiten ist das Hafenamt rund um die Uhr mobil zu erreichen unter Tel.: 0175 5628437

Für Interesse an Liegeplätzen im Wolgaster Stadthafen kontaktieren Sie bitte:

Wolgaster Schiffsausrüster, Inh. Henry Hahn
Hafenstraße 6, 17438 Wolgast
Tel: 03836 202327, Fax: 03836 202059
wolgaster(at)schiffsausruester.dewww.schiffsausruester.de

Hafen Lassan:

Es gelten die vorgenannten Kontakte des Hafenamtes Wolgast und dazu:

Hafenmeister (Herr Michael), Tel.: 0171 5443826

Bürgerbüro Lassan (Frau Bolljahn-Thiessen), Tel.: 038374 80233