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Urkundenanforderung

Sollten Sie aus den Unterlagen (Geburt, Ehe und Sterbe usw.) unseres Standesamtsbereichs Urkunden, Bescheinigungen usw. benötigen, können Sie dies nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 62 Personenstandsgesetz (PStG) unter Vorlage Ihres Ausweise persönlich hier gern anfordern.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, persönlich vorzusprechen, können Sie einen formlosen schriftlichen Antrag stellen, dieser Antrag sollte folgende Fakten enthalten:


-    Welche Art der Urkunde wird benötigt? (z.B. Geburtsurkunde, beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtsregister usw.)
-    Wann hat sich der Personenstandfall ereignet und unter welchem Namen? (z.B. Geburtsdatum, Sterbedatum usw.)
-    Wozu wird die Urkunde benötigt? (z.B. Anmeldung der Eheschließung oder auch persönliche Zwecke) - danach wird die Gebührenpflicht bewertet
-    Unterschrift und Absender nicht vergessen.
-    Senden Sie uns bitte eine Fotokopie Ihres Ausweises, da wir nach § 62 PStG sicherstellen müssen, dass Sie antragsbefugt sind (dient Ihrer und auch unserer Absicherung).

 

Sicherheitshinweis beim Fotokopieren, Scannen oder sonstigen Ablichtungen von neuen Ausweisdokumenten:

Aus sicherheitstechnischen Gründen weisen wir darauf hin, dass Daten in Ihrem Ausweis, die nicht zu Ihrer Identifizierung benötigt werden, auf der Kopie durch Sie geschwärzt werden sollten. Dies gilt insbesondere für die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangs- und Seriennummer.

Sobald hier mit der Ausweiskopie der verfolgte Zweck erreicht ist, wird dieser durch uns unverzüglich vernichtet.



Sollte die von Ihnen gewünschte Urkunde gebührenpflichtig sein, benötigen wir von Ihnen dazu Ihre Bankdaten (Kontoinhaber, Bank , BLZ, Kontonummer), damit unsere Stadtkasse die entsprechenden Gebühren buchen kann. Die Gebühr für eine Personenstandsurkunde beträgt laut  Kostenverordnung des Landes Mecklenburg/Vorpommern Tarifstelle 13.4.4.2  10,00 Euro, jede weitere Urkunde in einem Verfahren 5,00 Euro.  

Möchten Sie uns Ihre Bankdaten nicht mitteilen, dann übersenden Sie uns bitte einen Verrechnungsscheck!


Es ist möglich, diesen formlosen Antrag zu faxen - dann nur mit Angabe der Bankverbindung.
Es ist möglich, diesen formlosen Antrag auch normal über den Postweg zu senden.
Wir versuchen, die hier eingegangenen Urkundenanforderungen immer tagfertig zu erledigen.

Hinweis: Wir empfehlen Ihnen, aus Sicherheitsgründen (Angaben zur Bankverbindung) die entsprechende Anforderung nicht über E-Mail/Internet zu versenden.

 

 

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