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Verschiedene Abfallarten

Schadstoffe aus Haushalten

Als Schadstoffe (Sonderabfälle) werden alle Stoffe bezeichnet, die wegen ihrer umweltschädigenden Zusammensetzung nicht ohne besondere Behandlung entsorgt werden können. Diese gibt es nicht nur in Industrie- und Gewerbebetrieben, sondern sie fallen auch in jedem Haushalt an. Gelangen diese Gifte unkontrolliert in den Hausmüll, werden unüberlegt weggespült oder weggeworfen, können sie Boden, Wasser sowie Luft verunreinigen und lebende Organismen auf Dauer schädigen, indem sie angereichert in Lebensmittel, Trinkwasser oder Luft zurückkehren.
Die Annahme von Schadstoffen erfolgt in haushaltsüblichen Mengen (maximal 20 kg bzw. 20 I) unentgeltlich.

Die Schadstoffe können nur in geschlossenen Behältern und möglichst in Originalverpackung abgegeben werden. Sie dürfen nicht gemischt oder unbeaufsichtigt am Straßenrand stehen* Spielende Kinder können sich verletzen.
Angenommen werden: u.a. Spraydosen, Autosprühlack, Körperpflegemittel, Lederspray, Lösungsmittel, Lösungsmittelverdünner, Frostschutzmittel, Kühlflüssigkeit, Bremsflüssigkeit, verunreinigte Altöle, Fleckenwasser, Reinigungsmittel, Petroleum, Holzschutzmittel, Altlacke, Altfarben (nicht ausgehärtet), Druckfarbenreste, Spachtelmassen, Pattex, Uhu, PKW-Batterien und Motorradbatterien, Taschenlampenbatterien, Monozellen, Quecksilberbatterien, Lithiumbatterien aus Filmkameras, Fotoapparaten, Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, nicht verbrauchte oder überlagerte Altmedikamente, Leuchtstoffröhren, Gold und Silberputzmittel, Fotochemikalien aus privaten Hobbylaboratorien z. B. Fixierbäder, Entwickler und Thermometer.
Zusätzlich können handgroße elektrische Geräte, u.a. Handys, Rasierapparate, MP3 Player und elektrische Zahnbürsten abgegeben werden.
Schulchemikalien werden nicht mitgenommen.
(Schulen bzw. andere Einrichtungen müssen die Entsorgung beim zuständigen Amt beantragen).

Durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald wird unter anderem zwei mal jährlich (im Frühjahr und im Herbst) die Annanhme dieses Abfalls durch das Schadstoffmobil organisiert.
Nachfolgend finden Sie die nächsten Termine des Schadstoffmobils.

Gemeinde / StandortDatumUhrzeit
Buddenhagen / Nähe Wertstoffhof16.04.2013
22.10.2013
16:30 - 16:45 Uhr
Buggenhagen / Kreuzung - Telefonzelle16.04.2013
22.10.2013
12:10 - 12:20 Uhr
Hohendorf / An der Gaststätte16.04.2013
22.10.2013
16:00 - 16:10 Uhr
Pritzier / ehem. Verkaufsstelle16.04.2013
22.10.2013
17:00 - 17:10 Uhr
Schalense / ehem. Verkaufsstelle16.04.2013
22.10.2013
17:20 - 17:30 Uhr
Krummin / An der Kirche10.04.2013
16.10.2013
14:20 - 14:40 Uhr
Neeberg / Verkaufsstelle10.04.2013
16.10.2013
14:50 - 15:05 Uhr
Lassan / Nähe ehem. Kaufhalle Neubaublock16.04.2013
22.10.2013
12:30 - 13:00 Uhr
Pulow / Buswendeplatz16.04.2013
22.10.2013
13:30 - 13:40 Uhr
Klein Jasedow / Ortsmitte16.04.2013
22.10.2013
13:50 - 14:00 Uhr
Papendorf / Dorfplatz16.04.2013
22.10.2013
13:10 - 13:20 Uhr
Waschow / Am Schloss16.04.2013
22.10.2013
14:10 - 14:20 Uhr
Lütow / Wendeschleife10.04.2013
16.10.2013
16:15 - 16:25 Uhr
Sauzin / Gaststätte Dorfkrug 10.04.2013
16.10.2013
15:40 - 15:55 Uhr
Ziemitz / Dorfplatz - Parkplatz10.04.2013
16.10.2013
15:15 - 15:30 Uhr
Wolgast
Hafen, Am Fischmarkt08.04.2013
14.10.2013
10:30 - 14:00 Uhr
Parkplatz, Nettokaufhalle08.04.2013
14.10.2013
14:45 - 18:15 Uhr
Tannenkamp, Wendeschleife Wolfskrug16.04.2013
22.10.2013
10:00 - 11:00 Uhr
Mahlzow, Parkplatz Ecke Sauziner Str.16.04.2013
22.10.2013
17:45 - 18:00 Uhr
Zemitz / ehemalige Verkaufsstelle16.04.2013
22.10.2013
15:10 - 15:30 Uhr
Bauer / Nähe Schloss - Wertstoffcontainer16.04.2013
22.10.2013
14:30 - 14:40 Uhr
Hohensee / Ehem. KFL16.04.2013
22.10.2013
15:40 - 15:50 Uhr
Seckeritz / Dorfstraße - Ortsmitte16.04.2013
22.10.2013
14:50 - 15:00 Uhr

Asbest
Vorsicht bei Asbestabfällen! Asbest ist ein krebserregender Gefahrstoff!
Deshalb: Asbestsanierungsarbeiten und den Transport von den dafür zugelassenen Firmen vornehmen lassen.

Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen lt. Info Landkreis Vorpommern-Greifswald vom 22.01.2002:

Deponie Stern
Ortsteil Dennin Nr. 12
17392 Spantekow
Tel: 039727/ 202 22


Pflanzliche Abfälle

Kompostierbare Abfälle sind bewegliche Sachen organischen Ursprungs aus Haushaltungen und Gärten.

Dazu gehören: Küchenabfälle und sonstige pflanzliche Abfälle. Gartenabfälle sind möglichst im eigenen Garten durch Liegenlassen, Anmulchen oder Kompostierung zu verwerten.Das Verbrennen von Gartenabfällen ist grundsätzlich verboten. Die Selbstanlieferung von pflanzlichen Abfällen ist in nachfolgenden Wertstoffhöfen der Ver- und Entsorgungsgesellschaft des Landkreises OVP mbH möglich.

Wertstoffhof Wolgast
KarrinerStraße 9
17438 Wolgast
Tel: 03836/ 23 32 55

Wertstoffhof Kemnitz
Rappenhäger Str.1
17509 Kemnitz
Tel: 038352/ 66 24 26

Wertstoffhof Zinnowitz
Neuendorfer Landstraße
17454 Zinnowitz
Tel: 0171/ 38 54 49 9


Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe

vom 01.11. bis 28.02.:                                 vom 01.03. bis 31.10.:
Dienstag, Donnerstag, Freitag                        Dienstag
08.00-16.00 Uhr                                             08.00-18.00 Uhr
                                                                    Donnerstag, Freitag
                                                                     08.00-16.00 Uhr
Samstag                                                        Samstag                                              
08.00-12.00 Uhr                                             08.00-14.00 Uhr

Anmerkung:

Die Preise für die Annahme von pflanzlichen Abfällen in den Kompostieranlagen können vor Ort erfragt werden. (z.B. Anlage in Wolgast-Mahlzow; Tel. 03836/ 20 17 56)


Merkblatt
Verbrennen und Verwerten pflanzlicher Abfälle
Pflanzenabfalllandesverordnung

Stand: September 2004

(Den Wortlaut der Verordnung finden Sie unter Bürgerservice - Ortsrecht - Sonstige Verordnungen)

Geltungsbereich:
Jede Entsorgung von pflanzlichen Abfällen.

Sachverhalt:
Holz und Grünschnitt, die bei privater oder gewerblicher Grundstücksnutzung anfallen, sind Abfälle, sofern ein Entledigungswille besteht und sie nicht unmittelbar einem neuen Nutzen zugeführt werden. Diese Abfälle sind lediglich mechanisch behandelt und ansonsten stets naturbelassen.
Die Entsorgung dieser Abfälle regelt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz des Bundes, im speziellen jedoch die Pflanzenabfalllandesverordnung von Mecklenburg-Vorpommern.

Dieses Merkblatt stellt die Regelungsinhalte der Pflanzenabfalllandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern in geraffter Form dar. Rechtlich verbindlich ist nur der Verordnungstext.
Nicht erfasst sind Osterfeuer oder andere Brauchtumsfeuer, bei dem Holz als Brennstoff genutzt werden und die Beseitigung des Holzes nicht im Vordergrund steht. (Hinweise hierzu unter www.wolgast.de - Bürgerservice - Vordrucke - Lagerfeuer)

Verwertung vor Beseitigung:
Bei der Abfallentsorgung soll vorrangig eine Verwertung vorgenommen werden. Pflanzliche Abfälle können und sollen am besten auf natürliche Weise dem Stoffkreislauf zurückgegeben werden.

Ohne weitere abfallrechtliche Genehmigungen ist daher das Kompostieren durch Anlage von Komposthaufen, durch das Einbringen in den Boden oder einfaches Liegenlassen erlaubt. Dies sollte auf dem Grundstück erfolgen, auf dem die Abfälle anfallen, ist aber auch auf anderen geeigneten Grundstücken zulässig. Die Zustimmung des Grundstückseigentümers ist dann notwendig. Auch andere rechtliche Vorschriften wie z.B. das Baurecht und das Nachbarschaftsrecht sind gesondert zu beachten.

Verbrennen ist Beseitigung:
Wenn die pflanzlichen Abfälle verbrannt werden sollen, so ist dies im abfallrechtlichen Sinne Beseitigung. Hierzu trifft das Land Mecklenburg-Vorpommern eine Reihe von Regelungen, die je nach Anfallort und Art der Abfälle unterschiedlich sind. Einige Sachverhalte sind genehmigungsfrei, andere genehmigungsbedürftig. Verstöße gegen diese Regelungen sind ordnungswidrig. Zur Übersicht dient die folgende Tabelle:

Verbrennen pflanzlicher Abfälle
Regelungen der Pflanzenabfalllandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern

 Anfallort und Abfallart Verbrennung ohne Genehmigung erlaubt?
 Nicht gewerblich genutztes Gartengrundstück, alle pflanzlichen Abfälle Ja, im Oktober und im März, nur werktags, nur zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr, nur 2 Stunden an einem Tag. Verbrennen gesondert vom Bereitstellungsplatz
  
  Im Wald, alle pflanzlichen Abfälle  Ja, jederzeit im Rahmen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft. Der Feuerwehrleitstelle 24 Stunden vorher anzeigen.
  
 Feldheckenpflege, Pflege oder Rodung von Obstanlagen Ja, von Oktober bis einschließlich März ohne weitere zeitliche Einschränkung. Verbrennen nur nach Umlagern, wenn Lagerung länger als fünf Tage. Mindestens zwei Wochen vorher beim Landrat, untere Abfallbehörde, anzeigen.
  
 anderer Ort oder andere Abfallart Nein, stets genehmigungsbedürftig. Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn im Einzelfall eine Verwertung nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Gebührenpflichtig!


Genehmigungen:
Genehmigungen erteilt die Landrätin als untere Abfallbehörde. Genehmigungen sind gebührenpflichtig.

Bei Fragen und Bedenken:
oder Anträgen zur Genehmigung wenden Sie sich gerne an den

Landkreis Vorpommern - Greifswald
SG Abfallwirtschaft
Ellbogenstr.2
17389 Anklam
Tel: Herr van Lackum 03971/ 847 03 oder Frau Neuhaus 03971/ 847 16


 

"Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung"

Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung - Festland Wolgast, Lotsenstraße 04, 17438 Wolgast, Telefon 03836/ 27 39 0, ist der Betreiber der wasser- und abwassertechnischen Anlagen. Der Zuständigkeitsbereich des Zweckverbandes umfasst u.a. die Trinkwasserver- und die Schmutz- u. Regenwasserentsorgung, die Verbrauchsabrechnung sowie die Bearbeitung und Genehmigung von Neuanschlüssen und Änderungen an diesen.

Geschäftszeiten:
Mo/Mi/Do: 8:30-11:30/13-15 Uhr
Di: 8:30-11.30/13-18 Uhr
Fr: 8:30-11:30 Uhr

Störungen und Havarien können Sie rund um die Uhr unter Tel: 03836/ 27 39 0 melden. Außerhalb der Geschäftszeiten wird der Bereitschaftsdienst über den Anrufbeantworter informiert.

Die Störungsmeldung, die auf den Anrufbeantworter zu sprechen ist, sollte folgende Infos enthalten:

- Name
- Anschrift
- Telefonnummer für Rückruf
- eine Kurzbeschreibung des Schadens bzw. der Havarie.

Der Bereitschaftsdienst wird Sie umgehend kontaktieren.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Zweckverbandes Festland Wolgast unter www.zv-festland-wolgast.de


Zur Entsorgung von Autowracks und Kfz-Teilen:

Autowracks und Teile von Kraftfahrzeugen sind kein Sperr- oder Sondermüll. Diese werden nur von zugelassenen Autoverwertungsanlagen entgegengenommen.

Eine Verwertungsanlage in Ihrer Nähe ist:
Fahrzeugentsorgung und -verwertung Bartusch
Straße der Freundschaft 47
17438 Wolgast
Tel: 03836/ 20 29 20

Werden Fahrzeuge festgestellt, die ohne gültige Kennzeichen auf öffentlichen Flächen oder  außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile abgestellt sind und es sind keine Anhaltspunkte für eine bestimmungsgemäße Nutzung gegeben, wird durch die Ordnungsbehörde eine deutlich sichtbare Aufforderung zum Entfernen des Fahrzeuges angebracht (rote Plakette).Sollte das Fahrzeug innerhalb eines Monats nicht entfernt werden, wird durch die Behörde die Verwertung oder Verschrottung, auf Kosten des Halters oder Eigentümers angeordnet. Werden Fahrzeuge bereits im Schrottzustand festgestellt und gehen von diesen Fahrzeugen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus, kann von der zuständigen Behörde das sofortige Abschleppen angeordnet werden. Je nach Zustand der Fahrzeuge werden diese dann verschrottet oder verwertet.

Die Kosten trägt auch hier der Halter oder Eigentümer des Fahrzeuges!


Allgemeine Hinweise zum Umweltschutz

1. Verstecken Sie Ihre Heizkörper nicht hinter langen, schweren Vorhängen, da sonst die Wärme nicht ins Zimmer gelangen kann. Vorhänge, die nur die Fensterflächen bedecken, sind für die Wärmebilanz wesentlich günstiger. Und hinter den Heizkörpern sollten Reflexionsplatten angebracht werden. Fensterläden, die am Abend geschlossen werden, bringen übrigens auch eine Heizkostenersparnis.

2. Wenn es um die Wagenwäsche geht, sollten Sie in jedem Fall der Waschstraße den Vorzug geben. Wenn Sie Ihr Auto lieber selber waschen, so sollten Sie dies auf den dafür vorgesehenen Plätzen tun (meist an Tankstellen), die über Ölabscheider verfügen und an die Abwasserkanalisation angeschlossen sind. Hier können Sie sicher sein, dass Reinigungsmittel, Ölreste und andere Stoffe, die mit dem Waschwasser abgespült werden, nicht ins Grundwasser gelangen.

3. Durch ständig geöffnete Fenster werfen Sie letztendlich Geld hinaus. Lüften Sie häufiger kurz und kräftig, das ist besser für Ihr Portemonnaie und auch für Ihre Gesundheit als ständig das Fenster auf Dauerkipp zu halten.

4. Wenn man ein Vollbad durch ein Duschbad ersetzt, hat man schon 100 Liter Wasser gespart.

5. Eine Toilette ist kein Müllschlucker!
Feste Abfälle gehören in die Mülldeponie; sie können nicht nur Rohre verstopfen, sondern müssen auch mit großem Aufwand bei der Abwasserreinigung wieder herausgeholt werden.

 Feste oder flüssige Stoffe, die nicht in den Ausguß  bzw. die Toilette gehören Was Sie anrichten Wo Sie gut aufgehoben sind
 Asche Zersetzt sich nicht, lagert sich ab Mülltonne
 
Binden Verstopfen Rohrleitungen Mülltonne
 
Chemikalien (z.B.Natronlauge) Vergiften das Abwasser, fressen den Zement aus den Betonröhren *) siehe unten
 
 Farben Vergiften das Abwasser. *)
 
 Fassadenwaschwasser Kann zu Rohrverstopfungen führen. Fachfirmen besorgen Entsorgung
 
 Fotochemikalien Vergiften das Abwasser *)
 
 Fritierfett Lagert sich in den Rohren ab, führt zu Verstopfungen erkaltet in den Mülleimer werfen
 
 Heftpflaster Verstopft die Rohrleitungen Mülltonne
 
 Katzenstreu Lagert sich in den Rohren ab, verstopft die Klärfilter Mülltonne
 
 Kippen Müssen in der Kläranlage mühsam entfernt werden Mülltonne
 
 Korken Müssen in der Kläranlage mühsam entfernt werden Mülltonne
 
 Lacke Vergiften das Abwasser *)
 
 Lötwasser Vergiften das Abwasser*)
 
 Medikamente Vergiften das Abwasser Apotheken oder *)
 
 Motoröl/Altöl Vergiften das Abwasser Tankstellen bzw. dort, wo Sie das Öl erworben haben
 
 Ohrenstäbchen Lassen sich häufig in der  Kläranlage nicht zurückhalten, verschandeln Bäche, Flüsse und Seen Mülltonne
 
 Pflanzenschutzmittel Vergiften das Abwasser *)
 
 Pinselreiniger Vergiften das Abwasser *)
 
 Putzmittel Vergiften das Abwasser, zerfressen Rohrleitungen und Dichtungen *)
 
 Rasierklingen Verletzungsgefahr für die Arbeiter in Kanalisation und Klärwerk Mülltonne
 
 Rohrreiniger Zerfressen Rohrleitungen und Dichtungen, vergiften das Abwasser *)
 
 Schädlingsbekämpfungs- mittel Vergiften das Abwasser *)
 
 Slipeinlagen Führen zu Verstopfungen, nicht zersetzbare Plastikfolien verschandeln Gewässer Mülltonne
 
 Speiseöl Führen zu Verstopfungen *)
 
 Speisereste Führen zu Verstopfungen, locken Ratten an Mülltonne
 
 Tapetenkleister Führt zu Verstopfungen *)
 
 Textilien, z.B. Taschen- tücher, Nylonstrümpfe, Putzlappen Verstopfen die Rohrleitungen, können ein Pumpwerk lahmlegen Altkleidersammlung oder Altkleiderkammer
 
 Verdünner Vergiften das Abwasser *)
 
 Vogelsand Führt zu Ablagerungen und Rohrverstopfungen Mülltonne
 
 WC-Steine Vergiften das Abwasser nicht verwenden
 
 Windeln Verstopfen die Rohre Mülltonne
 
 Zementwasser Verbetoniert die Rohrleitungen Entsorgung durch Fachfirmen

7. Pflanzenschutzmittel sind Gifte, auf die ganz verzichtet werden sollte. Wenn überhaupt, dann sollten derartige Stoffe nur in den Mengen gekauft und abgemischt werden, die auch tatsächlich verbraucht werden. Alte Spritzmittel und andere nicht mehr verwendbare Reste an den Handel zurückgeben oder bei den Sondermüllsammlungen abgeben. Auf keinen Fall darf die Spritzbrühe in den Ausguß gespült werden, da die biologische Funktion der Kläranlagen empfindlich gestört wird.

Waschmittel richtig dosieren spart Geld und schont die Umwelt!


Unser Tipp:

Die Härte des Wassers und die Verwendung von Waschmitteln stehen in engem   Zusammenhang. Fast alle Waschmittel enthalten Phosphate. Sie binden den im Wasser vorhandenen Kalk und brechen den Schmutz in der Wäsche auf. (Härtegrad 2) Phosphate werden in Kläranlagen nur zum Teil abgebaut. Sie können Oberflächenwasser überdüngen, so dass Algen und Wasserpflanzen zu stark wachsen. Die Umsetzung der abgestorbenen  Pflanzen verbraucht soviel Sauerstoff, dass tierisches  und pflanzliches Leben in Gefahr gerät. In  tieferen Zonen der Gewässer können sich dann Fäulnisprozesse ausbreiten.

Waschmittel enthalten auch Aktivatoren, Bleichmittel und andere Stoffe, die umweltschädlich sind. Deshalb sollten Waschmittel möglichst sparsam verwendet werden. Das Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln - kurz - Waschmittelgesetz genannt - schreibt den Waschmittelherstellern vor, Dosierungsempfehlungen für phosphathaltige Wasch- und Reinigungsmittel auf den Verpackungen und Umhüllungen deutlich sichtbar und lesbar aufzudrucken. Die Dosierungsempfehlungen richten sich nach den jeweiligen Härtebereichen des Wassers.

Bitte beachten Sie folgende Empfehlungen:* Geben Sie nie Waschmittel in die Wäsche als unbedingt erforderlich. Eine Überdosierung macht die Wäsche nicht sauberer. Sie schadet aber den Gewässern.* Prüfen Sie, ob sie mit weniger als der angegebenen Dosierung auskommen. Die Empfehlungen richten sich nämlich nach der Obergrenze des jeweiligen Härtebereiches und nach stark verschmutzter Wäsche. Wenn beides nicht der Fall ist, können Sie eine Menge Waschmittel sparen.* Füllen Sie die Waschtrommel möglichst ganz.* Eine Vorwäsche ist nur bei starker Verschmutzung erforderlich.

Ohne Vorwäsche sparen Sie ein Drittel an Waschmitteln.* Wählen Sie, soweit vorhanden, möglichst die Sparprogramme der Waschmaschinen. Damit sparen Sie Wasser und Energie.* Vollwaschmittel entfalten schon bei 60° ihre volle Waschkraft. Ein 60 Grad- Waschprogramm reicht meist aus.* Verzichten Sie möglichst auf Weichspüler oder irgendwelche Waschverstärker. Sie enthalten ebenfalls Phosphate und Tenside und führen leicht zur Überdosierung.

* Achten Sie bei der Füllung des Meßbechers auf den Eichstrich. Er liegt oft weit unterhalb des Randes. Verringerter Waschmitteleinsatz u. Sparprogramme beim Waschen entlasten die Haushaltskasse und die Umwelt.

 

 

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