Neue Regelungen zum Fischereischein auf Lebenszeit und dem zeitlich begrenzten Fischereischein (Touristenfischereischein)


Auf der Grundlage der Fischereischeinverordnung des Landes M-V vom 12. November 2013 gelten zum 01.01.2014 neue Gebühren beim Erwerb des Touristenfischereischeines und dessen Verlängerung sowie des Fischereischeines auf Lebenszeit.


Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Touristenfischereischeines

Antrag auf Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit

Hinweis zum Fischereischein auf Lebenszeit

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern

Weitere Hinweise und Informationen zu den Fischereischeinen und zum Angeln in M/V- veröffentlicht vom Fischereischutzverein M/V e.V.
 

Der Touristenfischerschein für M/V wird von jeder Ordnungsbehörde in M/V ausgestellt.

Wie kann ich den Touristenfischereischein (TFS) beim Amt Am Peenestrom erhalten ?

1. Die Anträge können direkt bei der
     - Ordnungsbehörde in der Burgstraße 6 in Wolgast
     - im Bürgerbüro in Lassan im dortigen Rathaus
   zu deren Öffnungszeiten ausgefüllt abgegeben werden.


Öffnungszeiten:

Ordnungsbehörde - Rathaus, Burgstr. 6 in Wolgast Zi. 114 Frau Schmidt

Mo 9.00 - 12.00 Uhr
Di  9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr
Mi  ---------------------
Do 9.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.00 Uhr
Fr  9.00 - 12.00 Uhr - sonst nach Vereinbarung


Bürgerbüro Lassan
Di + Do   9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr
Mi          9.00 - 12.00 Uhr


in den Monaten:

Juni bis August
Mo - Fr   9.00 - 18.00 Uhr
Sa + So   10.00 - 14.00 Uhr

September
Mo - Fr   9.00 - 17.00 Uhr
Sa + So   10.00 - 14.00 Uhr

Oktober bis Mai
Mo - Fr   9.00 - 17.00 Uhr
Sa + So   10.00 - 14.00 Uhr
      

Zusätzlich ist ein Personaldokument zur Abstimmung der Angaben vorzulegen.
Da die Fischereischeinpflicht ab dem vollendeten 10. Lebensjahr gilt, muss bei Kindern, die selbst keinen Ausweis besitzen, in geeigneter Weise der Nachweis der Identität erbracht werden. Zu beachten ist auch, dass beim Angeln selbst neben dem TFS auch die Identität erbracht werden muss.

Der TFS kostet 24,00 Euro. Dieser Betrag wird bar bei der jeweiligen Ausgabestelle gegen Quittung eingezahlt.

Gibt es keine Versagungsgründe für die Erteilung eines TFS, erhalten Sie diesen zusammen mit der Fischereiabgabemarke und einer Broschüre, in der wichtige Hinweise zur Beachtung und Wissenswertes zum Angeln in M/V enthalten sind.


2. Möchten Sie den TFS vor Antritt Ihres Urlaubs zugesandt bekommen, ist es erforderlich, dass Sie rechtzeitig (mind. 1 Woche vorher)

- den Antrag ausgefüllt zusammen mit einer lesbaren Kopie eines Personaldokumentes ( für Kinder ab dem 10. Lebensjahr eine geeignete Identifikation) zum Abgleich der Angaben an die Ordnungsbehörde des Amtes faxen bzw. mailen.
z. Hd. Frau Schmidt: Fax-Nr. 03836/ 251-4-150 oder chantal-desiree.schmidt(at)wolgast.de

- den Nachweis der Überweisung von 24,00 Euro für den TFS und 4,11 Euro Postgebühren für die Zusendung der Unterlagen per PZU.

- Der Eingang des Geldes muss in der Kasse der Behörde verzeichnet sein .

Die wiederholte Erteilung eines zeitlich befristeten Touristenfischereischeines (Verlängerung) erfolgt ebenfalls nur auf Antrag unter Angabe der bereits einmal erteilten Fischereischeinnummer des laufenden Jahres im Antrag. Die Kosten betragen 13,00 Euro zuzüglich der Portokosten vom 4,11 Euro bei Versand.


Für beide Verfahrensweisen gilt, dass neben dem ausgefüllten Antrag eine Vollmacht vorzulegen ist, wenn der Fischereischein durch einen Beauftragten in Empfang genommen werden soll.

 
Bankverbindungen für die Überweisung:

Bankinstitut BIC IBAN
Volksbank Vorpommern eG GENODEF1ANK DE67 1506 1638 0007 5221 50
Deutsche Kreditbank BYLADEM1001 DE60 1203 0000 0000 3207 05
Sparkasse Vorpommern NOLADE21GRW DE93 1505 0500 0371 0030 32
Deutsche Bank Wolgast DEUTDEBRXXX DE19 1307 0000 0280 0423 00


Zahlungsgrund: 12200.43100000